EU fordert von London höhere Geschwindigkeit bei den Brexit-Verhandlungen

"Wenn wir diese Verhandlungen zum Erfolg führen wollen, [...] müssen wir sie beschleunigen", meinte EU-Chefunterhändler Michel Barnier.
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Symbolbild.Foto: NIKLAS HALLE'N/AFP/Getty Images
Epoch Times28. Februar 2018

Die EU hat von der britischen Regierung eine höhere Geschwindigkeit bei den Brexit-Verhandlungen gefordert. „Wenn wir diese Verhandlungen zum Erfolg führen wollen, […] müssen wir sie beschleunigen“, sagte EU-Chefunterhändler Michel Barnier am Mittwoch. Er legte einen ersten Entwurf für den Austrittsvertrag mit Großbritannien vor.

In der schwierigen Frage der Grenze zu Nordirland schließt dieser nicht aus, dass die britische Provinz notfalls im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleibt. Für Nordirland gebe es drei Optionen, sagte Barnier. Erstens könne die Nordirland-Frage in einer Vereinbarung über die künftigen Beziehungen geklärt werden. Dies werde aber bedeuten, dass es zum EU-Austritt Großbritanniens im März 2019 noch keine Lösung geben werde.

London könne zweitens wie angekündigt „spezifische Lösungen“ für die Grenze zwischen Irland und Nordirland präsentieren. Als „Auffanglösung“ könne es drittens auch bei einer „vollständigen Übereinstimmung“ mit den Regeln in Irland bleiben, das als EU-Mitglied im Binnenmarkt und der Zollunion ist. Nordirland hätte damit eine Grenze mit dem Rest des Vereinigten Königreichs.

Viele Bestimmungen des Karfreitagsabkommens, das den blutigen Nordirland-Konflikt  beendete, basieren auf einer Grenze ohne Kontrollen zum EU-Mitglied Irland. London will durch den Brexit eine „harte Grenze“ mit Kontrollen ebenso wie die EU vermeiden. Doch eine Lösung konnte die britische Regierung bisher nicht präsentieren.

Klar setzt die EU weiter darauf, dass Streits um Austrittsbestimmungen auch nach dem Brexit durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Zwar wäre für Interpretation oder Anwendung des Austrittsvertrags zunächst ein „Gemeinsamer Ausschuss“ zuständig. Findet der aber binnen drei Monaten keine Lösung, kann jede Seite vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Seine Entscheidungen wären dann „verbindlich“.

Die EU und Großbritannien hatten trotz einer Reihe noch offener Fragen zu den Austrittsfragen im Dezember eine Einigung zur ersten Brexit-Verhandlungsphase erzielt. Die EU-Staats- und Regierungschefs gaben daraufhin grünes Licht für den Start der Verhandlungen über eine von London gewünschte Übergangsphase und die künftigen Beziehungen zwischen beiden Seiten. (afp)



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