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EU-Gericht entscheidet über Beihilfen für geplantes britisches Atomkraftwerk

Klagen von deutschen und österreichischen Stromversorgern gegen die Subventionen für das Atomkraftwerk waren vom EU-Gericht im Jahr 2016 als unzulässig abgewiesen worden. Die geplante Anlage soll 2025 ans Netz gehen.

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Foto: CARSTEN REHDER/AFP/Getty

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Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verkündet am Donnerstag sein Urteil zu den staatlichen Beihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point. Österreich wendet sich mit einer Klage gegen die von EU-Kommission genehmigte Förderung für Bau und Betrieb eines neuen Meilers in Hinkley Point. Es macht unter anderem geltend, dass es sich um eine unzulässige Betriebsbeihilfe handle.
Die vom französischen Staatskonzern EDF zusammen mit einem chinesischen Unternehmen geplante Anlage soll 2025 ans Netz gehen. Es ist der erste Reaktor-Neubau in Großbritannien seit rund zwei Jahrzehnten. Klagen von deutschen und österreichischen Stromversorgern gegen die Subventionen für das Atomkraftwerk waren vom EU-Gericht im Jahr 2016 als unzulässig abgewiesen worden. Das Gericht sah unter anderem den Ökostromanbieter Greenpeace Energy nicht als klagebefugt an. (afp)

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