Asylbewerber fordern Ende des EU-Türkei-Flüchtlingsdeals – Gericht der EU erklärt sich in Klage für unzuständig

Zwei pakistanische Staatsangehörige und ein Afghane hatten im April 2016 die Annullierung des Flüchtlingspakts zwischen der EU und der Türkei beantragt. Das Gericht der Europäischen Union hat sich am Dienstag für nicht zuständig erklärt.
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Zwei mutmaßliche Schleuser, denen der Tod von mindestens acht Flüchtlingen auf dem Mittelmeer vorgeworfen wird, stehen jetzt in Köln vor Gericht.Foto: Uli Deck/Archiv/dpa
Epoch Times1. März 2017

Das von drei Asylbewerbern angerufene Gericht der Europäischen Union hat sich am Dienstag für nicht zuständig erklärt, in der Frage des Flüchtlingspakts zwischen der EU und der Türkei zu entscheiden.

Zwei pakistanische Staatsangehörige und ein Afghane hatten im April 2016 die Annullierung des Pakts beantragt. Sie waren über die Türkei nach Griechenland gelangt und hatten dort Asylanträge gestellt.

Da ihnen gemäß der Vereinbarung zwischen EU und Ankara vom März 2016 die Rückkehr in die Türkei drohte, fürchteten sie, von dort aus nach Pakistan und Afghanistan abgeschoben zu werden. Sie gaben an, dass sie dort der Gefahr von Verfolgung ausgesetzt wären.

Der zwischen der EU und der Türkei ausgehandelte Deal sieht vor, dass Ankara alle nach dem 20. März 2016 in Griechenland eintreffenden Flüchtlinge, einschließlich syrische Asylbewerber, zurücknimmt. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU für jeden so abgeschobenen Syrer einen anderen syrischen Flüchtling direkt aus der Türkei auf legalem Weg aufzunehmen. Außerdem wurden Ankara damals ein Ende der Visapflicht für türkische Staatsbürger und bis 2018 sechs Milliarden Euro Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei zugesagt, um sie aus der EU fernzuhalten.

Das Gericht der Europäischen Union, die erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, erklärte nun, die Verhandlungen mit der Türkei seien seinerzeit nicht von der EU oder dem Europäischen Rat, sondern von den EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise deren Staats- und Regierungschefs geführt worden.

Da keine Handlung eines Unionsorgans vorliege, deren Rechtmäßigkeit das Gericht prüfen könnte, erkläre es sich für „unzuständig, über die Klagen der drei Asylbewerber zu entscheiden“. (afp)



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