Gericht verbietet Boliviens Ex-Präsident Morales Kandidatur bei Senatswahlen

Dem bolivianischen Ex-Präsidenten Evo Morales bleibt die Kandidatur bei den für Oktober geplanten Senatswahlen untersagt. Das entschied das Verfassungsgericht in La Paz. Der im November 2019 abgetretene Morales lebt im Exil in Argentinien.
Titelbild
Jeanine Áñez.Foto: Javier Mamani/Getty Images
Epoch Times8. September 2020

Der frühere bolivianischen Präsident Evo Morales darf nicht bei den für Oktober geplanten Senatswahlen kandidieren. Das Verfassungsgericht in La Paz billigte am Montag mit knapper Mehrheit eine entsprechende vorherige Entscheidung der für die Organisation der Wahlen zuständigen Kommission, wie Justizminister Álvaro Coimbra mitteilte.

Grund für den Ausschluss des linksgerichteten Ex-Staatschefs von den Wahlen ist, dass er seinen Wohnsitz im Ausland hat. Der im November vergangenen Jahres zurückgetretene Morales lebt im Exil in Argentinien. Er wollte in der Region Cochabamba kandidieren, wo vor Jahrzehnten sein politischer Aufstieg begonnen hatte.

Ein neuer Präsident und ein neues Parlament werden gewählt

Am 18. Oktober soll in Bolivien nicht nur das Parlament, sondern auch der Präsident gewählt werden. Die Wahlen waren wegen der Corona-Pandemie mehrfach verschoben worden. Mit dem Urnengang soll die politische Krise in dem südamerikanischen Land beendet werden. Seit Morales‘ Rücktritt übt die konservative frühere Vize-Senatspräsidentin Jeanine Áñez übergangsweise das Amt der Staatschefin aus.

Morales hatte als erster indigener Präsident Lateinamerikas Bolivien 13 Jahre lang regiert. Er trat nach seiner von Manipulationsvorwürfen überschatteten Wiederwahl im Oktober 2019 und anschließenden Massenprotesten auf Drängen der Armee zurück. Nach wie vor hat der 60-Jährige aber großen politischen Einfluss in seinem Heimatland.

Anklage wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Genozid

Morales steht in Bolivien wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Genozid für seine Rolle bei der Gewalt nach den Wahlen des vergangenen Jahres unter Anklage. Außerdem befindet er sich wegen angeblicher Beziehungen zu Minderjährigen im Fokus der Justiz. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion