Menschenrechte: Botschafter Pekings sagt Treffen mit Bundestagsabgeordneten über Uiguren ab

Epoch Times19. Mai 2021

Der chinesische Botschafter Wu Ken hat ein für Donnerstag zugesagtes Gespräch über die Situation der Uiguren in China mit den Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses im Bundestag kurzfristig abgesagt.

Das geht aus einem Brief des Botschafters hervor, welcher der „Bild“ nach eigenen Angaben vorliegt. Als Grund für die Absage gibt Wu demnach die öffentliche Anhörung des Ausschusses am vergangenen Montag an.

China: „Offen für Austausch“, aber …

Es sei „bedauerlich“, dass der Ausschuss eine „‚Anhörung‘ abgehalten hat, die auf schlichtweg falschen Anschuldigungen gegen Xinjiang beruhte“, heißt es demnach in dem Brief. „Dies stellte eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas dar.“ Die Grundlage für einen Dialog zur Situation der Uiguren zwischen China und den Abgeordneten des Bundestages sei durch die Anhörung „beschädigt worden“.

Auf ihrer Website erklärte die Botschaft: „Die chinesische Seite ist offen für den Austausch mit deutschen Institutionen, einschließlich des Menschenrechtsausschusses, zu Menschenrechtsfragen, aber er muss auf den Prinzipien des gegenseitigen Respekts und Lernens beruhen. Bedauerlicherweise haben der Menschenrechtsausschuss und Teile seiner Mitglieder die Menschenrechte wiederholt instrumentalisiert und sich in die inneren Angelegenheiten Chinas eingemischt.“ Dies werde China „niemals akzeptieren.“

Am Montag hatten mehrere Sachverständige im Ausschuss dazu gesprochen, wie die Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren völkerrechtlich zu bewerten seien.

Mindestens eine Million Uiguren in Lagern eingesperrt

Der menschenrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, Michael Brand, sagte der „Bild“ dazu: „Das Regime in Peking lässt ganze Minderheiten zu Millionen terrorisieren, teils sogar foltern und töten. Wenn das international massiv kritisiert wird, poltert das Regime, produziert Lügen-Propaganda, aber traut sich in keine Debatte.“

Menschenrechtsorganisationen zufolge werden mindestens eine Million ethnische Uiguren und andere, oft muslimische Minderheiten in einem Netzwerk von Internierungslagern in Xinjiang festgehalten.

Dort werden sie den Angaben zufolge zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt. Peking weist die Vorwürfe zurück und spricht von Ausbildungs- und Arbeitsprogrammen gegen Extremismus.

Fünf Monate Lager: Sayragul Sauytbay

Sayragul Sauytbay geriet als Uigurin 2017 in die Mühlen des chinesischen Unterdrückungsapparates. Die ehemalige Staatsbeamtin und Direktorin mehrerer Vorschulen in Xinjiang wurde in eines der geheimen und berüchtigten Umerziehungslager verschleppt und gezwungen, dort als Lehrerin zu unterrichten.

So soll sich die Bundesrepublik auf einer Liste mit den gefährlichsten Feinden Chinas unter den ersten fünf befunden haben. „Es hieß, dass Deutschland versuche, die Entwicklung Chinas zu sabotieren und Lügen über die Kommunistische Partei zu verbreiten. Dass es China spalten wolle. Im Unterricht mussten wir den Gefangenen beibringen, dass die Demokratien im Westen gescheitert seien und zerfallen. Es ging darum, den Gefangenen im Lager klar zu machen: China ist die einzige Macht. Ihr müsst euch unterwerfen!“, sagt die 43-Jährige.

Sauytbay verbrachte knapp fünf Monate in einem der Lager. Ihre Schilderungen von den Zuständen sind ebenso einzigartig wie ungeheuerlich.

Folter ist an der Tagesordnung

Folter und medizinische Experimente seien laut Sauytbay an der Tagesordnung. Auch sie selbst habe man aufgrund eines „Regelverstoßes“ auf das Brutalste bestraft. „Ich wurde in den ‚schwarzen Raum‘ gebracht. Er war knapp 20 Quadratmeter groß und in der Mitte stand ein großer Tisch mit vielen Folterinstrumenten: Metallstangen, Elektroschocker, ein Stuhl mit Nägeln. Hätte man mir vorher davon erzählt, ich hätte es nicht geglaubt. Sie schnallten mich auf einen elektrischen Stuhl und quälten mich, bis ich bewusstlos wurde.“

Sauytbay reflektierte im „Stern“-Interview auch die Rolle von internationalen Konzernen in der Region Xinjiang und spricht explizit über die Verantwortung des VW-Konzerns.

Bundestagsgutachten: Deutsche Unternehmen und ihre Pflicht zum Abbruch der Beziehungen

Wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen an Uiguren könnten deutsche Unternehmen bald gezwungen sein, ihre Aktivitäten in der Region Xinjiang im Nordwesten Chinas einzuschränken oder sich ganz von dort zurückzuziehen.

Das ergibt sich aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes erscheine „eine Pflicht deutscher Unternehmen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern fast unausweichlich“, wenn diese Zwangsarbeiter einsetzten, heißt es in der von den Grünen in Auftrag gegebenen Ausarbeitung.

Deutsche Unternehmen mit Niederlassungen in Xinjiang beschäftigten zwar selbst keine uigurischen Zwangsarbeiter, könnten aber von „günstigen Marktkonditionen“ und Lieferketten chinesischer Zulieferunternehmen profitieren.

Andernfalls drohten den deutschen Unternehmen Bußgelder. In Einzelfällen könne sich auch eine „individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern“ ergeben. Die Grünen forderten die deutschen Unternehmen auf, Konsequenzen zu ziehen.

Grüne: Verantwortung werde mit diesem Gutachten „klarer denn je“

Die Verantwortung der in Xinjiang tätigen Firmen werde mit diesem Gutachten „klarer denn je“, sagte die menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Margarete Bause. „Jedes deutsche Unternehmen muss sich jetzt ernsthaft die Frage stellen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang unter diesen Bedingungen weiter aufrechterhalten will“, sagte sie. Das Gutachten sende eine klare Botschaft: „Wegschauen ist keine Option.“

In der Untersuchung wird darauf verwiesen, dass durch das vom Kabinett im März auf den Weg gebrachte Lieferkettengesetz eine neue Rechtslage entstehe. Zwar seien durch die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte zu achten, wo immer sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Umsetzung sei jedoch rechtlich nicht einklagbar. Das ändere sich in Deutschland, sobald das Lieferkettengesetz in Kraft trete.

Der Gesetzentwurf sieht für große Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes vor, wenn sie nicht gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten Zulieferern vorgehen. Betroffen wären ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten. Der Bundestag berät am Donnerstag über den Entwurf. (dts/afp/ks)



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