Österreich: Aus fürs Kopftuchverbot in Kindergärten – „Nicht verfassungskonform“

Von muslimischen Erzieherinnen in Kindergärten wird künftig in Österreich nicht mehr der Verzicht auf das Kopftuch verlangt werden können. Die Länder hatten sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen eine Beibehaltung des Kopftuchverbots ausgesprochen.
Titelbild
Mädchen mit Kopftuch.Foto: Wolfram Kastl/Symbol/dpa
Von 20. Mai 2022

Die neue 15a-Vereinbarung von Bund und Ländern in Österreich über die Kinderbetreuung wird kein Kopftuchverbot mehr für angehende und praktizierende Kindergärtnerinnen beinhalten. Dies berichten österreichische Medien unter Berufung auf das Bundeskanzleramt.

Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN) mitteilen, hatten sich zuletzt die Länder dagegen gesträubt, ein Kopftuchverbot in die neue Vereinbarung aufzunehmen, die am Freitag, 20. Mai, im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg präsentiert werden soll.

Österreichs Länder wollten 15a-Vereinbarung nicht gefährden

Hauptsächlicher Grund waren verfassungsrechtliche Bedenken. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ging in einer Stellungnahme davon aus, dass eine solche Regelung „nicht mit der Bundesverfassung vereinbar“ sein dürfte. Bereits 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein entsprechendes Gesetz aus der Zeit der Koalition zwischen ÖVP und FPÖ mit Blick auf die Volksschulen (Grundschulen) als gleichheitswidrig aufgehoben.

Ländervertreter befürchteten, die Aufnahme eines entsprechenden Passus in die 15a-Regelung könnte im Fall eines ähnlichen Schicksals dem Vertrag insgesamt schaden. In diesem geht es vor allem um die sogenannte Kindergartenmilliarde, mit der Länder Geld für die Finanzierung eines Pflichtkindergartenjahres und für Angebote und Ausbau von Sprachförderung erhalten sollen.

Kopftuchverbot in Kindergärten könnte Fachkräftemangel verschärfen

Bei einer 15a-Vereinbarung handelt es sich um eine vom Bund mit den Ländern oder von den Ländern untereinander geschlossene Vereinbarung auf der Grundlage des Artikels 15a des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes (B-VG).

Beim Widerstand der Länder gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten dürfte jedoch auch die Arbeitsmarktlage eine Rolle spielen. In den meisten Bundesländern klagen Einrichtungen über einen Mangel an fachlich qualifizierten Bewerbern für die Kinderbetreuung. In dieser Situation engagierten Bewerberinnen wegen des Kopftuchs absagen zu müssen, würde das Problem nur weiter verschärfen.



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