Russland weist zwei deutsche Diplomaten aus

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Russland und Deutschland Flagge. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times20. Dezember 2021

Als Reaktion auf die Ausweisung zweier russischer Diplomaten aus Deutschland hat Russland am Montag seinerseits die Ausweisung von zwei deutschen Diplomaten angekündigt. Das Außenministerium in Moskau erklärte, die von deutscher Seite erhobenen Anschuldigungen seien unbegründet und „von der Realität abgekoppelt“.

Die Bundesregierung hatte die beiden russischen Diplomaten am vergangenen Mittwoch zu unerwünschten Personen erklärt, nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass der Tiergarten-Mord 2019 in Berlin „im Auftrag von staatlichen Stellen“ Russlands verübt wurde.

„Dieser Mord in staatlichem Auftrag, wie vom Gericht heute festgestellt, stellt eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität Deutschlands dar“, hatte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) die Entscheidung begründet.

„Die russische Seite weist kategorisch die unbegründeten und von der Realität abgekoppelten Anschuldigungen hinsichtlich einer Verwicklung staatlicher russischer Strukturen in dieses Verbrechen zurück“, hieß es in der Erklärung des russischen Außenministeriums weiter.

„Keine Überraschung“ für die Bundesregierung

Das Auswärtige Amt bestätigte die Entscheidung der russischen Regierung. „Dieser Schritt kommt nicht überraschend, ist aus Sicht der Bundesregierung jedoch vollkommen unbegründet.“ Bei der Entscheidung der Bundesregierung aus der vergangenen Woche handele es sich „um eine angemessene Reaktion auf die Feststellung des Kammergerichts Berlin, dass der sogenannte Tiergartenmord im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt wurde“.

Dies stelle eine schwerwiegende Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland dar. „Die Bundesregierung strebt einen Austausch mit der Russischen Föderation auf Basis des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts an“, sagte ein Ministeriumssprecher. „Die heutige Entscheidung des Außenministeriums der Russischen Föderation belastet das Verhältnis erneut.“

Das Berliner Kammergericht hatte am vergangenen Mittwoch einen russischen Staatsbürger wegen des Tiergarten-Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vadim K. im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin erschoss.

Dabei handelte er nach Überzeugung des Gerichts im Auftrag staatlicher Stellen in Russland. Moskau bestreitet das. Der Georgier hatte laut Gericht während des zweiten Tschetschenienkriegs zwischen 2000 und 2004 als Kommandeur einer Einheit gegen Russland gekämpft und wurde daher von russischen Sicherheitsdiensten als Staatsfeind und „Terrorist“ eingestuft. (afp/dts/dl)



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