Überraschendes Urteil: Hamas bleibt vorerst auf EU-Terrorliste

Die Hamas bleibt vorerst auf der EU-Terrorliste: Das Urteil kommt überraschend, da einer der ranghöchsten EuGH-Anwälte im September erklärt hatte, die Hamas hätte nicht in die Liste terroristischer Organisationen aufgenommen werden dürfen.
Titelbild
Anhänger der HamasFoto: ABBAS MOMANI/AFP/Getty Images
Epoch Times26. Juli 2017

Die radikalislamische Hamas bleibt vorerst auf der Liste terroristischer Organisationen der Europäischen Union. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Das Gericht kippte damit ein Urteil aus niedrigerer Instanz aus dem Jahr 2014.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte 2014 geurteilt, dass die Hamas aus Verfahrensgründen von der Liste gestrichen werden müsse, weil die EU die Entscheidung aufgrund von Informationen aus der Presse und dem Internet getroffen habe. Die EU-Mitgliedstaaten hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt.

In der EuGH-Entscheidung vom Mittwoch hieß es, das Urteil von 2014 basiere auf einem „Rechtsfehler“. Das EuG wurde angewiesen, den Fall erneut zu prüfen.

Das Urteil kommt überraschend, da einer der ranghöchsten EuGH-Anwälte im September erklärt hatte, die Hamas hätte nicht in die Liste terroristischer Organisationen aufgenommen werden dürfen. Es ist äußerst selten, dass sich das Gericht gegen den Rat ihrer höchsten Anwälte stellt.

Das Urteil von 2014 hatte für Verärgerung in Israel und den USA gesorgt. Zuletzt gab es Befürchtungen, dass sich die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen der EU und Israel weiter verschlechtern könnten, sollte sich der EuGH der Entscheidung von 2014 anschließen.

Israel wirft der EU regelmäßig vor, eine zu milde Haltung im „Kampf gegen den Terrorismus“ einzunehmen und weist zugleich EU-Kritik an seiner Besatzungs- und umstrittenen Siedlungspolitik zurück. (afp)



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