Ugandas Verfassungsgericht weist Klage gegen Anti-LGBTQ-Gesetz ab

Das Verfassungsgericht von Uganda hat eine Klage gegen das international heftig kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Für „schwere Homosexualität“ droht damit die Todesstrafe.
Ein Paar mit einer Pride-Fahne: Die rechtliche Situation offen queerer Menschen ist nicht nur in Uganda schwierig.
Ein Paar mit einer Pride-Fahne: Die rechtliche Situation offen queerer Menschen ist nicht nur in Uganda schwierig.Foto: AP/dpa
Epoch Times3. April 2024

Das Verfassungsgericht im ostafrikanischen Uganda hat eine Klage gegen das international scharf kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Das im vergangenen Mai verabschiedete „Antihomosexualitätsgesetz“ werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, erklärte das Gericht in Kampala am Mittwoch.

Laut dem Gesetz droht für die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ lebenslange Haft, auf „schwere Homosexualität“ steht sogar die Todesstrafe. Das Gesetz hatte sowohl innerhalb der LGBTQ-Gemeinschaft als auch bei den Vereinten Nationen und in westlichen Ländern für Empörung gesorgt.

Trotz der Abweisung der Klage kamen die fünf Richter zu der Einschätzung, dass einige Artikel des Gesetzes gegen das in der UN-Menschenrechtscharta verankerte Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verstoßen. Das Ergebnis sei dennoch, „dass diese Petition im Wesentlichen scheitert“, erklärten die Richter.

Kläger sehen Verstoß gegen Menschenrechte

Geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler der Makerere-Universität in Kampala sowie Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei MNR. Sie sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre. Die Anhörungen in dem Fall hatten im Dezember begonnen.

Der Anwalt der Kläger, Nicholas Opiyo, nannte die Gerichtsentscheidung im Onlinedienst X eine „Enttäuschung“. Für den MNR-Abgeordneten Fox Odoi-Oywelowo war die Entscheidung „erwartet worden“. Dennoch sei das Gesetz „schlecht für das Land und hätte schon längst abgeschafft werden müssen“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

Parlamentspräsidentin Anita Among sprach dagegen von einem „großen Erfolg“ für Uganda. „Diese Entscheidung beweist, dass alle Teile der Regierung, das Parlament, die Exekutive und die Justiz, ein gemeinsames Ziel haben: Uganda vor negativen ausländischen Einflüssen zu schützen“, sagte sie.

Bevölkerung unterstützt Gesetz

Das überwiegend christlich geprägte und konservative Uganda ist bekannt für seine Intoleranz gegenüber Homosexualität. Trotz heftiger internationaler Kritik wird das jüngste Gesetz von großen Teilen der Bevölkerung getragen. Viele sehen darin ein Bollwerk gegen den vermeintlichen Sittenverfall des Westens.

Ugandas Präsident Yoweri Museveni versicherte, internationalem Druck bezüglich des Gesetzes standhalten zu wollen.

Sanktionen gegen Uganda

Die USA hatten Anfang Dezember erklärt, Vertretern der ugandischen Regierung aufgrund der Verletzung von Menschenrechten kein Visum mehr zu erteilen. Zudem wurde Uganda aus dem wichtigen Handelsabkommen African Growth and Opportunity Act (Agoa) gestrichen. Die Weltbank setzte alle weiteren Kredite für das Land wegen Gesetzes-Verstößen gegen „grundlegende Werte“ aus.

Im vergangenen August war ein 20-Jähriger erstmals auf der Grundlage des umstrittenen Anti-LGBTQ-Gesetzes wegen „schwerer Homosexualität“ angeklagt worden. Ihm wurde vorgeworfen, „ungesetzlichen Geschlechtsverkehr“ mit einem 41-jährigen Mann gehabt zu haben. Darauf steht die Todesstrafe. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Homosexualität ist in vielen afrikanischen Ländern illegal. In Kenia und Tansania drohen darauf Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. Im westafrikanischen Ghana stimmte das Parlament Ende Februar für ein Gesetz, das homosexuelle Praktiken unter Strafe stellt. (afp)



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