Umstrittenes Handelsabkommen Ceta auf Prüfstand der Verfassungshüter

Das Freihandelsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EU-Staaten und Kanada erleichtern und etwa Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen. Die Verfahrensweisen sind heftig umstritten.
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Europaweit fordern Hunderttausende Menschen den Stopp der Freihandelsabkommen TTIP und CETAFoto: JOHN THYS/Getty Images
Epoch Times8. Oktober 2016

Das umstrittene Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada steht am Mittwoch auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Fast 200.000 Bürger sowie Politiker der Linken wollen mit drei Eilverfahren verhindern, dass die Bundesregierung dem Abkommen am 18. Oktober im Europäischen Rat zustimmt. Zur Verhandlung reist unter anderem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an. Das Gericht will wegen der Eilbedürftigkeit seine Entscheidung bereits am Donnerstag verkünden.

Das Freihandelsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EU-Staaten und Kanada erleichtern und etwa Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen. Die Kläger kritisieren inhaltlich, dass womöglich auch europäische Standards bei dem Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz als Handelshemmnis betrachtet und künftig abgebaut oder auf nationaler oder europäischer Ebene weiterentwickelt werden könnten.

Die Schwerpunkte der Klagen zielen einerseits auf die so genannten Investitionsgerichte. Sie sollen im Streit zwischen internationalen Großkonzernen und einer nationalen Regierung etwa um investitionshemmende Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards entscheiden.

Weil das Ceta-Abkommen laut seiner Präambel aber grundsätzlich „Investoren im Bezug auf ihre Investitionen schützen“ soll und deshalb die Investitionsgerichte im Zweifel parteiisch seien, befürchten klagende Organisationen wie Campact, Mehr Demokratie und Foodwatch, dass der deutsche Gesetzgeber aus Sorge vor milliardenschweren Schadenersatzklagen investorenkritische Regelungen von vornherein unterlässt. Dies könne das Demokratieprinzip unterhöhlen. Ob solch eine abstrakte Gefahr ausreicht, das Abkommen zu stoppen, scheint fraglich.

Der zweite und vermutlich gewichtigere Vorstoß zielt auf die große Machtbefugnis des zentralen Ceta-Führungsgremiums: Dieser so genannte Gemischte Ausschuss soll mit Vertretern aus der EU und Kanada besetzt sein, nicht aber mit Parlamentariern aus den EU-Mitgliedstaaten.

Die damit demokratisch nicht kontrollierte Macht dieses Ausschusses reicht so weit, dass mittlerweile auch der CDU-Arbeitnehmerflügel Bedenken angemeldet hat. Das Gremium kann etwa Protokolle und Anhänge zum Vertrag eigenmächtig ändern und die Formulierungen zum Investitionsschutz für die Investitionsgerichte verbindlich interpretierend auslegen.

Die Übertragung solch einer Machtfülle auf ein zwischenstaatliches Gremium, das ohne direkte Kontrolle durch die Mitgliedstaaten und letztlich deren Bürger agiert, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in früheren Urteilen untersagt.

Das Gericht könnte deshalb die Bundesregierung auffordern, sich vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat verbindlich zusichern zu lassen, dass der Gemischte Ausschuss keine nachträglichen Änderungen an Ceta ohne Mandat vornehmen darf. Gabriel, der das Abkommen verteidigt, wird sich in Karlsruhe womöglich auch dieser Frage stellen müssen.

(AFP)

 



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