US-Regierung ficht Gerichtsentscheidung gegen Einreisedekret an

Der US-Präsident will die Einreisestopps wegen der Terrorgefahr, die von einigen Nahost-Ländern ausgeht. Bürger aus vielen anderen muslimischen Ländern dürfen nach wie vor in die USA einreisen. Der Widerstand gegen den Einreisebann ist in den USA jedoch groß.
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US-FlaggeFoto: Getty Images
Epoch Times18. März 2017

Nach der Aussetzung des pauschalen Einreiseverbots gegen Bürger aus sechs muslimischen Konfliktländern durch mehrere Bundesgerichte hat die US-Regierung eine der Gerichtsentscheidungen angefochten.

Sie legte Widerspruch bei einem Bundesgericht in Greenbelt im Bundesstaat Maryland ein, wie am Freitag aus Gerichtsdokumenten hervorging. Das Gericht hatte am Donnerstag das neue Einreisedekret von US-Präsident Donald Trump in Teilen ausgesetzt.

Richter Theodore Chuang hatte sich gegen die Aussetzung der Visavergabe an Bürger aus sechs Ländern aus dem Nahen Osten gerichtet. Das Dekret sei die Umsetzung eines seit langem anvisierten Einreiseverbots für Muslime, meinte der Richter in Maryland. Ein Richter im Bundesstaat Hawaii hatte den Erlass am Tag vor dem geplanten Inkrafttreten sogar vollständig ausgesetzt. Er argumentierte, das Dekret verfolge das Ziel, eine bestimmte Religion zu benachteiligen.

Beide Richter stützten sich auf Aussagen von Trump und seinen Beratern in der Vergangenheit. So hatte sich Trump im Wahlkampf wiederholt für ein Einreiseverbot für Muslime ausgesprochen.

Der US-Präsident will die Einreisestopps jedoch hauptsächlich wegen der Terrorgefahr, die von diesen Ländern ausgeht. Bürger aus vielen anderen muslimischen Ländern dürfen nach wie vor in die USA einreisen. Die temporären Einreisestopps sollten den US-Behörden die Zeit geben, die Sicherheitsüberprüfungen von Einreisewilligen einer grundlegenden Revision zu unterziehen.

Bereits ein erstes Einreisedekret Trumps von Ende Januar war von einem Bundesrichter im Westküstenstaat Washington vorläufig ausgesetzt worden, ein Bundesberufungsgericht bestätigte später diese Entscheidung. Trump entschied sich daraufhin, eine neue Anordnung formulieren zu lassen.

Am 6. März unterzeichnete der Präsident dann diese neue Exekutivanordnung, die gegenüber der ursprünglichen Version etwas abgemildert und in einigen Punkten präziser formuliert ist. (afp)



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