US-Richterin schränkt Nachrichtensperre im Trump-Wahlverfahren formell ein

Das zuständige US-Bezirksgericht gab am Freitag einem Antrag der Staatsanwälte im Trump-Wahlverfahren nur teilweise statt. Diese hatten eine pauschale Nachrichtensperre für eine Reihe von Beweismitteln beantragt. Nach der Entscheidung gilt die Nachrichtensperre nun noch, wenn die Ankläger das Material als sensibel einstufen.
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Der ehemalige US-Präsident Donald Trump (rechts) wehrte sich am 7. August gegen das Ansinnen von Regierungsanwälten, hier Sonderermittler Jack Smith (links), seine Möglichkeiten einzuschränken, öffentlich über seine historische Strafverfolgung zu sprechen. Die Richterein Tanya Chutkan schränkte eine geforderte Nachrichtensperre im Fall ein, zumindest formell.Foto: Saul Loeb und Eva Marie Uzcategui/AFP via Getty Images
Von 13. August 2023

Im Wahlverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump wird diesem unter anderem vorgeworfen, die Auszählung der Stimmen für die Wahl 2020 illegal behindert zu haben. Nicht allein, sondern in Form einer Verschwörung mit anderen. Die Staatsanwälte in dem Verfahren hatten gemeinsam mit dem Büro des Sonderermittlers Jack Smith eine allgemeine Nachrichtensperre beantragt und sich dabei auf Sicherheitsbedenken und die Einschüchterung von Zeugen berufen.

Bei einer Anhörung am 11. August in Washington lehnte Bezirksrichterin Tanya Chutkan eine generelle Nachrichtensperre ab. Sie beschränkte diese auf Informationen, die die Ankläger selbst als sensibel einstuften.

Sie befragte die Verteidigung zur möglichen Verwendung nicht sensibler Informationen zur Einschüchterung von Zeugen.

Trumps Anwalt John Lauro, selbst ehemaliger Bundesstaatsanwalt, antwortete, dass Trump sich an die vorprozessualen Auflagen halten werde, die an sich schon die Einschüchterung von Zeugen verbieten. Er betonte, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, zu beweisen, warum eine solche Einschränkung der Rechte des 45. US-Präsidenten im Rahmen des First Amendment (1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten) notwendig sei.

Er wies auch darauf hin, dass die Einschränkung der Rechte seines Mandanten bereits erheblich sei, da es den Staatsanwälten obliege zu entscheiden, welche Informationen sensibel seien und welche nicht.

Bundesanwalt Thomas Windom sagte, dass der Großteil der Informationen, die der Verteidigung zur Verfügung gestellt würden – mehr als 11 Millionen Seiten und Akten – als sensibel gekennzeichnet seien.

Lauro erwähnte mehrmals, dass Trump sich mitten im Wahlkampf befinde, aber Chutkan weigerte sich, dies zu berücksichtigen.

Windom vermutete, dass Trump vor dem Prozess Informationen veröffentlichen wolle, die die Geschworenen beeinflussen könnten. Lauro sagte, öffentliche Äußerungen seien kein Grund für eine Nachrichtensperre.

Die Richterin wies schließlich darauf hin, dass es, falls Trump versuchen sollte, Zeugen einzuschüchtern, andere Mechanismen gäbe, um dem entgegenzuwirken – was sich auf die Bedingungen für seine Freistellung vor dem Prozess auswirken könnte.

Trump-Team darf nicht auf Beweise zugreifen

Lauro stimmte dem zu, merkte aber an, dass einer der Hauptzeugen in diesem Fall, der ehemalige Vizepräsident Mike Pence, zu den Gegnern von Präsident Trump im Vorwahlkampf gehöre. Die beiden sollten in der Lage sein, sich während des Wahlkampfes auszutauschen, sagte er.

Chutkan erwiderte, dass Präsident Trump den gleichen Einschränkungen unterliege wie jeder andere Angeklagte.

Lauro forderte die Staatsanwälte auf, in jedem Dokument zu kennzeichnen, welche Informationen sensibel seien. Windom hielt das für zu schwierig. Chutkan schlug sich auf die Seite der Regierung.

Zum Ärger der Verteidigung verweigerte Chutkan den Anwälten der Mitarbeiter von Präsident Trump den Zugang zu den Beweismitteln.

Die Nachrichtensperre sei für beide Seiten bindend, auch für Informationen, die bereits öffentlich sind oder öffentlich werden, sagte sie. Die Verteidigung müsste eine Änderung der Anordnung beantragen, um sensible Informationen, die öffentlich geworden sind, freizugeben.

Die Klage wurde von Smith am 1. August eingereicht und wirft Trump gleich vier Akte der Verschwörung vor. Eine, um die Sammlung und Auszählung der Stimmen zu „beinträchtigen, zu behindern und zu vereiteln“, eine Zweite gegen das Recht der Amerikaner zu wählen, eine Dritte, um die Auszählung der Stimmen durch den Kongress zu behindern und eine vierte, um die Auszählung der Stimmen zu behindern.

Die Anklage geht davon aus, dass Trump nicht wirklich glaubte, dass ihm der Wahlsieg unrechtmäßig aberkannt worden war, und dass seine Versuche, das Ergebnis umzukehren, daher betrügerisch und korrupt waren.

Unnötige Verfahrensbeschleunigung

Am 10. August schlug Smith den 2. Januar 2024 als Datum für den Prozessbeginn vor, wobei die Auswahl der Geschworenen bereits am 11. Dezember beginnen solle.
Er betonte das Interesse der Öffentlichkeit an einem zügigen Prozess, insbesondere in diesem Fall, „in dem der Angeklagte, ein ehemaliger Präsident, beschuldigt wird, sich verschworen zu haben, um die rechtmäßigen Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2020 zu verfälschen, die Bestätigung der Wahlergebnisse zu behindern und die rechtmäßigen Stimmen der Bürger zu ignorieren.“

Nach Ansicht der Verteidigung beschleunigen die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Bearbeitung des Falles unangemessen.

Letzte Woche gab Chutkan der Verteidigung über das Wochenende drei Tage Zeit, um auf Smiths Antrag auf eine Nachrichtensperre zu reagieren, obwohl die übliche Regel an Bundesgerichten im District of Columbia den Parteien 14 Tage Zeit für eine Antwort gibt.

„Die Entscheidung des Gerichts, von den üblichen lokalen Regeln abzuweichen und Präsident Trump weniger als einen Arbeitstag zu geben, um auf diesen wichtigen Antrag zu antworten, ist zweifellos eine beunruhigende Entwicklung, die mit seinen Rechten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren unvereinbar ist“, schrieben die Anwälte von Präsident Trump in ihrer Antwort.

Am selben Tag wies die Richterin die Parteien an, ihr bis spätestens 11. August zwei Termine für eine Anhörung über die Nachrichtensperre vorzuschlagen. Während die Verteidigung um einen Termin am 14. und 15. August bat, lehnte die Richterin dies ab und setzte die Anhörung für den 11. August an.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Judge Snubs Special Counsel, Issues Limited Gag Order in Trump Election Case“ (deutsche Bearbeitung jw)



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