21 Tote und 652 Verletzte: Landgericht lässt Loveparade-Prozess platzen

Das Landgericht Duisburg hat die Anklage zum Haupt-Strafverfahren der Loveparade-Katastrophe 2010 abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte am 10. Februar 2014 Anklage gegen zehn Beschuldigte erhoben, seitdem hatte das Landgericht die Zulassung der Klage geprüft.
Titelbild
Loveparade-Gedenkstätte am Unglücksort in einem Tunnel in Duisburg.Foto:  Martin Gerten/Archiv/dpa
Epoch Times5. April 2016

Das Unglück bei der Loveparade vor knapp sechs Jahren mit 21 Toten und Hunderten Verletzten wird nach Informationen der „Bild“-Zeitung vorerst nicht in einem Strafprozess aufgearbeitet. Die Entscheidung solle noch heute offiziell verkündet werden.

Die zuständige Kammer am Duisburger Landgericht habe die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Duisburger Justizkreise.

Die zuständigen Richter hätten vor allem mit einem Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still Probleme gehabt. Dieses Gutachten ist ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hatte zuletzt zahlreiche kritische Fragen an den Experten gehabt. Ein Sprecher des Landgerichts wollte sich am Morgen auf Anfrage nicht zu dem „Bild“-Bericht äußern.

Verteidiger hatten hingegen mutmaßliche Form- und Sach-Fehler im Gutachten kritisiert. Die Staatsanwaltschaft könnte vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht versuchen, die Ablehnung des Duisburger Gerichts zu kippen, so dass es doch noch zu einem Verfahren kommt.

Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 war es in Duisburg während der 19. und zugleich letzten Loveparade im Zugangsbereich der Veranstaltung zu einer Massenpanik gekommen. Dabei waren 21 Besucher ums Leben gekommen und mindestens 652 verletzt worden. Mehrere Personen sollen sich später wegen andauernder seelischer Belastungen im Zusammenhang mit der Katastrophe das Leben genommen haben. (dpa/dts)



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