Abstammungsrecht: Karlsruhe urteilt zu DNA-Tests
Geklagt hat eine 66-jährige Frau aus Nordrhein-Westfalen – sie ist seit Jahrzehnten im Unklaren darüber, ob der Mann, den sie für ihren Vater hält, das auch wirklich ist. Einen Test hat der heute fast 90-Jährige immer abgelehnt. Die Frau kämpft für die Möglichkeit, ihn über die sogenannte rechtsfolgenlose Abstammungsklärung noch dazu zwingen zu können.
Dieses Verfahren gibt es seit 2008. Der Anspruch ist aber auf die tatsächliche Familie beschränkt. Das heißt, nur Vater, Mutter und Kind können bei Zweifeln an der biologischen Elternschaft voneinander einen Gentest verlangen.
Das Besondere ist, dass das Ergebnis keine direkten Konsequenzen etwa für das Sorgerecht hat. Die Klägerin kann sich darauf nicht berufen, weil der fragliche Mann außerhalb der Familie steht. Sie sieht sich in ihrem Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung verletzt. (Az. 1 BvR 3309/13)
(dpa)
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