Änderung des Bafög-Gesetzes angestrebt – Scholz will Rechtsanspruch auf zweite Ausbildung

Um älteren Personen eine weitere Ausbildung zu ermöglichen will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), das Bafög-Gesetz ändern.
Titelbild
Olaf ScholzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. November 2019

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) strebt einen Rechtsanspruch auf eine Ausbildung für über 40-Jährige an, die sich beruflich noch einmal anders orientieren wollen. Er wolle, dass Bürger, „auch im Alter von 41 oder 52 Jahren noch mal eine neue Berufsausbildung machen können“, sagte Scholz dem „Tagesspiegel“. Bisher gibt es nur für Heranwachsende eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög).

Niemand, der heute studieren oder eine Lehre beginnen möchte, müsse einen Sachbearbeiter in einer Behörde um Erlaubnis bitten, sagte Scholz. Ähnliches müsse auch im fortgeschrittenen Alter gelten. Er macht damit eine schon länger von der SPD geforderte Idee zur Chefsache. „Der technologische Wandel verändert Berufsfelder stark und niemand kann sicher sein, dass es seinen Job auch in 15 oder 20 Jahren noch gibt“, sagte Scholz. Jeder sollte sich aber darauf verlassen können, dass er dann zu ordentlichen Bedingungen einen neuen Beruf erlernen kann. „Wir müssen um die Zuversicht unserer Gesellschaft ringen. Darum fordere ich soziale Bürgerrechte für das 21. Jahrhundert, auf die man sich in Zeiten des schnellen und grundlegenden Wandels verlassen kann.“ (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion