AfD-Abgeordneter in Rheinland-Pfalz scheitert mit Klage gegen Fraktionsausschluss

Jens Ahnemüller ist mit einer Klage gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Fraktion im Mainzer Landesparlament gescheitert. Ahnemüller war von der AfD-Landtagsfraktion wegen wiederholter Kontakte in rechtsextreme Kreise ausgeschlossen worden.
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AfD.Foto: Lennart Preiss/Getty Images
Epoch Times9. Februar 2019

Der rheinland-pfälzische AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Jens Ahnemüller ist mit einer Klage gegen den Ausschluss aus der AfD-Fraktion im Mainzer Landesparlament gescheitert. Die Fraktion habe mit dem Ausschluss Ahnemüllers dessen Rechte als Abgeordneter nicht verletzt, teilte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag mit.

Ahnemüller war von der AfD-Landtagsfraktion wegen wiederholter Kontakte in rechtsextreme Kreise ausgeschlossen worden. Damit habe der 57-Jährige das Vertrauensverhältnis zur Fraktion zerstört, argumentierte die Fraktion. So soll Ahnemüller wiederholt mit einem ehemaligen NPD-Mitglied in Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet haben.

Gegen diese Entscheidung klagte Ahnemüller, weil er durch den Ausschluss seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah. Er sei nicht ordnungsgemäß von seiner Fraktion angehört worden. In der Sache sei sein Ausschluss nicht gerechtfertigt.

Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wies die Klage Ahnemüllers ab. Abgeordnete seien frei in der Entscheidung, mit wem und unter welchen Bedingungen sie sich zur gemeinsamen politischen Arbeit zusammenschließen. Durch diese Mandatsfreiheit könne ein Abgeordneter grundsätzlich auch wieder aus der Fraktion ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung könne die Fraktion jedoch nicht beliebig treffen, sondern müsse den Anforderungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren entsprechen.

Das Verfahren der AfD-Fraktion im Fall Ahnemüllers habe alle Voraussetzungen erfüllt. Ahnemüller habe genug Zeit gehabt, um Stellung beziehen zu können, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Seine Kontakte in die rechtsextreme Szene sei schon vor seinem Ausschluss innerhalb der Fraktion diskutiert worden. Durch zwei vorangegangene Abmahnungen habe Ahnemüller gewusst, was ihm vorgeworfen wird.

Ein Fraktionsausschluss setze generell voraus, dass ein „wichtiger Grund“ dafür vorliegt. Das könne zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Fraktionsmitglied das Vertrauensverhältnis zur Partei nachhaltig gestört habe. Die Fraktion habe ihre Entscheidung auf Ahnemüllers Kontakte in rechtsextreme Kreise gestützt. Diesen Anschuldigungen sei Ahnemüller nicht substanziell entgegengetreten.

Die Einschätzung der Fraktion, dass die Kooperation Ahnemüllers mit für ihr eigenes Selbstverständnis untragbaren Menschen dem Ruf der Fraktion schade, sei nicht willkürlich getroffen worden und daher nicht zu beanstanden. Inwieweit der Kontakt zu einem ehemaligen NPD-Mitglied mit dem politischen Selbstverständnis der Fraktion vereinbar sei, sei deren eigene Entscheidung.

Im November 2018 war Ahnemüller beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz bereits mit einem Eilantrag gescheitert, solange in der Fraktion bleiben zu dürfen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung über den Ausschluss trifft. Ahnemüller ist seit dem Ausschluss fraktionslos.

Der 57-Jährige ist Abgeordneter aus dem Wahlkreis Konz/Saarburg im Landkreis Trier. Seit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 sitzt er im Landtag. (afp)



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