Beschluss
AfD-Bundesvorstand setzt Partei Freie Sachsen auf Unvereinbarkeitsliste

AfD-Logo auf dem Rednerpult. Symbolbild.
Foto: JENS SCHLUETER/AFP via Getty Images
Der AfD-Bundesvorstand hat die Kleinstpartei Freie Sachsen auf die Unvereinbarkeitsliste der Partei gesetzt. Der Beschluss fiel einstimmig, wie ein AfD-Sprecher am Montag mitteilte. Damit dürfen aktive oder ehemalige Mitglieder der Gruppierung nicht in die AfD aufgenommen werden.
Die Partei Freie Sachsen wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Der sächsische Verfassungsschutz hatte die Partei schon im Juni vergangenen Jahres als rechtsextremistisch eingestuft.
Die Partei Freie Sachsen mobilisiert überregional zur Teilnahme an den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und nutzt dafür Kanäle wie Telegram. Es gehe der Partei nicht um sachliche Kritik am Staat, sondern um dessen Verächtlichmachung und Delegitimierung, hatte der sächsische Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian im vergangenen Jahr gesagt. Er sprach von einer „überregionalen Vernetzungsplattform für Rechtsextremisten aus der gesamten Bundesrepublik“.
Auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD sind rechtsextreme Parteien wie NPD, DVU oder „Der III. Weg“ ebenso vertreten wie die Organisationen „Combat 18“ und „Blood and Honour“, außerdem sogenannte Reichsbürger und die „Identitäre Bewegung Deutschland“. In der Vergangenheit hatte es aus dem Rechtsaußen-Lager der AfD wiederholt Forderungen nach Abschaffung der Unvereinbarkeitsliste gegeben. (afp/dl)
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