AfD fordert: Religiös motivierte Straftaten gesondert erfassen

Antisemitische Straftaten werden in Sachsen der „rechten“ Kriminalität zugeordnet. Die AfD will das ändern.
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Demonstranten verbrennen am 10.12.2017 eine selbstgemalte Fahne mit einem Davidstern in Berlin im Stadtteil Neukölln.Foto: Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V./dpa/dpa
Epoch Times21. November 2018

Antisemitische Straftaten werden in Sachsen der „rechten“ Kriminalität zugeordnet. Das ergab die Kleine Anfrage (6/15130) der AfD.

Dazu erklärt Anfragesteller, Sebastian Wippel: „Die pauschale Einteilung ins rechte Spektrum, wenn keine gegenteiligen Tatsachen der Tätermotivation vorliegen, ist falsch und verfälscht die Kriminalstatistik.“

Muslimische Gewalt gegen Juden nehme in Deutschland zu, weiß Wippel. Das werde aber nicht differenziert erfasst, sondern im Zweifel dem Phänomenbereich PMK ‚Rechts‘ zugeschrieben. Daraus würden sich falsche Schlussfolgerungen ergeben, welche darin endeten, dass die Politik einerseits zusätzliche Gelder im Kampf gegen ‚Rechts‘ fordere, ohne die Ursachen zu bekämpfen.

Andererseits würden die Opfer laut Wippel verhöhnt werden, weil der Staat scheinbar an keiner echten Aufklärung interessiert sei. „Es wäre das Eingeständnis, dass wir mit der unkontrollierten Einwanderung massiv muslimischen Antisemitismus importiert haben“, so der sächsische Politiker.

Die AfD-Fraktion fordert, dass es eine statistische Unterscheidung von weltanschaulichen und religiösen Motiven geben muss. Wenn das Tatmotiv nicht klar ist, muss es als unbekannt definiert werden. Bei Tätern ist der Migrationshintergrund mit anzugeben. (pm/nmc)



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