Ampelkoalition streicht Begriff „Rasse“ doch nicht aus Grundgesetz

Die Regierungskoalition will den Begriff „Rasse“ doch nicht aus dem Grundgesetz streichen. Darauf verständigten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, wie der Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Koalitionskreisen bestätigt wurde.
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Katrin Helling-Plahr (Archiv).Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. Februar 2024

Die „Ampel“ folgt damit unter anderem Einwänden des Zentralrats der Juden sowie juristischen Bedenken. Vereinbart worden war die Entfernung des Begriffs eigentlich im Koalitionsvertrag. Die Union begrüßte die Verständigung der Ampelparteien.

Zuerst hatte die „Rheinische Post“ über das Thema berichtet. Konkret geht es um Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es im dritten Absatz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

In ihrem Koalitionsvertrag von 2021 hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart: „Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff ‚Rasse‘ im Grundgesetz ersetzen.“ Aus Koalitionskreisen hieß es dazu am Freitag: „Es war nie Ziel, den Begriff ganz zu streichen, sondern zu ersetzen.“

Die Ampelparteien folgten mit ihrer Verständigung Bedenken des Zentralrats der Juden. Dessen Präsident Josef Schuster hatte sich gegen eine Streichung gewandt, weil das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen – „in erster Linie Jüdinnen und Juden“ – erinnere.

Darüber hinaus war das Ersetzen des Begriffs juristisch zu kompliziert. Gesucht wurde Koalitionskreisen zufolge eine Formulierung, welche „das gleiche Schutzniveau garantiert“. Es sei jedoch „kein Äquivalent“ dazu gefunden worden, hieß es.

Die gesellschaftliche Diskussion über rassistische Diskriminierung und Gewalt habe in den vergangenen Jahren auch die Frage aufgeworfen, inwiefern das Wort „Rasse“ im Grundgesetz noch zeitgemäß sei, erklärte die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr am Freitag. „Will man den Verfassungswortlaut verändern, so braucht es eine Formulierung, die nicht gleichzeitig neue Fragen aufwirft.“

Insofern könne es richtig sein, bei der bisherigen Formulierung zu bleiben, „sofern keine unmissverständliche Formulierung gefunden wird, die auf allgemeine Zustimmung trifft“.

Die Union begrüßte die Entscheidung der Regierungskoalition. „Es ist gut, dass bei der Ampel die Vernunft gesiegt hat“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), der „Rheinischen Post“. „Für zwanghafte Symbolpolitik mit unabsehbaren juristischen Folgen ist unser Grundgesetz zu schade.“ Bei aller Schwierigkeit mit dem Begriff sei dieser verfassungsrechtlich klar konturiert.

Der Versuch, das Grundgesetz an dieser Stelle aus seinem historischen Kontext herauszulösen, sei von vornherein „schädlich und zum Scheitern verurteilt“ gewesen, betonte auch der CDU-Rechtsexperte Günter Krings. „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben ihn ganz bewusst in scharfer Abgrenzung von der verbrecherischen und menschenfeindlichen Politik der Nazis in den Verfassungstext geschrieben.“

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums wollte die Entscheidung der Koalitionsfraktionen am Freitag nicht kommentieren. Das Ministerium müsse sich erst den Beschluss der Fraktionen ansehen.

Kritik an diesem äußerte hingegen die Linke. „Der Begriff der Rasse ist diskriminierend und unwissenschaftlich“, sagte Parteichefin Janine Wissler der „Rheinischen Post“. Das Wort müsse daher nicht nur aus dem Grundgesetz gestrichen werden, sondern zugleich bedürfe es auch einer Änderung von Artikel 3. „Man sollte den Begriff ersetzen und dabei von rassistischer Diskriminierung sprechen.“ Sonst bleibe es bei einem Wort, das bei vielen Menschen Verletzungen hervorruft, ergänzte Wissler.

Der Begriff „Rasse“ stößt schon lange auf Kritik, weil damit indirekt eine Existenz unterschiedlicher menschlicher Rassen unterstellt wird. Das Saarland, Brandenburg und Thüringen haben ihn deshalb bereits aus ihren Landesverfassungen gestrichen. (afp)



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