Ampel kürzt Förderungen für Wärmepumpen – was Verbraucher ab 2024 noch bekommen

Die Haushaltseinigung der Ampel für 2024 hat Auswirkungen auf die geplanten Förderungen für den Heizungstausch. Was hat sich geändert?
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Wie sieht das überarbeitete Förderprogramm für neue Heizsysteme aus? Symbolbild.Foto: iStock
Von 20. Dezember 2023

Nach vielen Änderungen – zuletzt wegen der Haushaltskrise – steht jetzt die Heizungsförderung für 2024 fest. Die Ampelregierung teilte nach der Einigung um den Haushaltsplan fürs kommende Jahr mit, dass es trotz einiger Kürzungen auch künftig staatliche Unterstützungen für neue Heizsysteme und Effizienzmaßnahmen geben wird. Aber: Die Förderungen sind nicht mehr so hoch wie ursprünglich geplant.

Die grundlegenden Zuschüsse bleiben jedoch bestehen. Diese sind für viele Menschen im Land wichtig, da die Heizungsreform der Bundesregierung hohe Investitionen für die Bürger bedeutet. Im Zuge der Wärmewende sollen im Gebäudesektor ältere Heizsysteme – insbesondere Öl- und Gasheizungen – durch solche, die die Bundesregierung als klimafreundlich bezeichnet, ausgetauscht werden. Darunter fallen etwa Wärmepumpen.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte dem „Handelsblatt“: „Die beim Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes versprochene Förderung wird vollumfänglich kommen.“

Aktualisiertes Förderprogramm

In der aktualisierten Version des Förderprogramms wird es keine unterschiedlichen Zuschüsse nach Heizsystemen mehr geben, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. Demnach will der Bund alle Heizsysteme, die er als klimaneutral einstuft, gleichwertig fördern. So gibt es jetzt eine Grundförderung anstatt verschiedene Einzelförderungen.

Ebenso steht ein Turbo-Klimabonus – etwa für Verbraucher, die ihre alte Gas- oder Ölheizung besonders schnell gegen eine Wärmepumpe tauschen – zur Verfügung. Insgesamt sind damit bis zu 70 Prozent Förderung möglich.

1. Grundförderung

Bei der Anschaffung von etwa einer Wärmepumpe und Ausbau einer fossil betriebenen Heizanlage bekommen alle Eigentümer einen Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten – unabhängig von ihrem Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist zusätzlich ein Effizienzbonus von fünf Prozent vorgesehen. Alles in allem sind so schon mal bis zu 35 Prozent Grundförderung möglich.

Die Grundförderung gilt bis zu einer Investitionssumme von 30.000 Euro. Im Vergleich zu einer Gasheizung ist die Anschaffung einer Wärmepumpe relativ kostenintensiv. Die Preise liegen hier in der Regel zwischen 15.000 und 50.000 Euro – abhängig von der Art und Größe der Wärmepumpe. Ein Recht auf diesen Zuschuss haben alle Hauseigentümer, Unternehmen, Organisationen und Kommunen für Wohn- und Nichtwohngebäude – also auch Vermieter.

2. Förderung für einkommensschwache Haushalte

Weitere 30 Prozent Zuschuss für ein neues Heizsystem bietet der Bund allen Haushalten mit einem Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro an. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so schon mal 65 Prozent der Anlagenkosten durch Förderungen finanzieren.

Ampel kürzt Förderungen für Wärmepumpen – Was Verbraucher ab 2024 noch bekommen

Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) muss geringere Förderungen für die Wärmewende hinnehmen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

3. Geschwindigkeitsbonus

Dem Sparzwang der Bundesregierung fiel laut „Merkur“ der Geschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch zum Opfer. Dieser ist als Anreiz für einen schnellen Umstieg gedacht. Das bedeutet: Je eher der Hausbesitzer seine Anlage auf einen „klimafreundlichen“ Stand bringt, desto mehr Förderung gibt es vom Staat.

Jetzt soll der Geschwindigkeitsbonus aber nicht mehr höchstens 25 Prozent betragen, sondern nur noch maximal 20 Prozent bis Ende 2025. In den darauffolgenden 12 Monaten gibt es 15 Prozent Zuschuss und danach – bis Ende 2027 – nur noch zehn Prozent. Ab 2028 reduziert er sich schließlich alle zwei Jahre um jeweils drei Prozentpunkte.

4. Förderung für Sanierungsfahrplan

Neben der Förderung des Heizungstauschs können Immobilienbesitzer unverändert weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze sind hier bei 15 Prozent bestehen geblieben, wie der „Tagesspiegel“ informiert. Dazu kommt ein weiterer Bonus von fünf Prozent, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Es können jedoch höchstens Investitionskosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit für Effizienzmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan gefördert werden. Ist diese Investitionssumme höher, muss darüber hinaus der Eigentümer die vollen Kosten tragen. Laut Aussage von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) können die Gesamtkosten einer energetischen Sanierung auch schnell im Bereich von 200.000 Euro liegen.

5. KfW-Kredit

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro haben zusätzlich die Möglichkeit, für den Austausch der Heizungsanlage und weitere Effizienzmaßnahmen einen Kredit bei der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz zu anderen Banken sind hier die Zinsen günstiger.

Als Auswirkung der Haushaltskrise hat die Bundesregierung den sogenannten Konjunkturbooster komplett gestrichen. Dieser sah einen Zuschuss von zehn Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder für die Heizungsoptimierung vor.

Weiterhin bleibt unklar, ab wann die neuen Förderanträge gestellt werden können. Ursprünglich wollte das Bundeswirtschaftsministerium von Habeck die neue Förderrichtlinie „lückenlos“, also ab Anfang 2024, fortsetzen. Doch das ist längst nicht mehr wahrscheinlich. Nach Angaben der staatlichen Förderbank KfW seien neue Förderanträge frühestens ab dem 27. Februar kommenden Jahres möglich. Immobilienbesitzer sollen trotzdem ihre Anträge, sobald es möglich ist, rückwirkend zum 1. Januar stellen können.



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