Anklage gegen bereits verurteilten IS-Kämpfer Harry S. wegen sechsfachen Mordes

Die Anklage geht nach dem Bekanntwerden schwerer neuer Verdachtsmomente von sechsfachem Mord aus niederen Beweggründen aus.
Titelbild
Harry S. in einem Propaganda-Film des IS.Foto: Radio Bremen
Epoch Times19. Juli 2017

Nach dem Bekanntwerden schwerer neuer Verdachtsmomente hat die Bundesanwaltschaft Mordanklage gegen den bereits verurteilten Bremer Islamisten Harry S. erhoben. Sie wirft dem 28-Jährigen nach Angaben vom Mittwoch vor, sich 2015 im syrischen Palmyra als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an der Hinrichtung von sechs Gefangenen beteiligt zu haben. Die Anklage geht deshalb von sechsfachem Mord aus niederen Beweggründen aus.

Der in Bremen und London aufgewachsene S. war bereits im Juli 2016 vom Hamburger Oberlandesgericht (OLG) wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. In diesem Prozess ging es unter anderem auch um seine Mitwirkung an einem IS-Propagandavideo. Erkenntnisse über seine Beteiligung an der Hinrichtung ergaben sich laut Bundesanwaltschaft erst später.

Auch die Prüfung der neuen Anklage ist Sache des Hamburger OLG. Ob und wann es einen neuen Prozess gegen S. gibt, ist noch unklar. Der Beschuldigte sitzt momentan ohnehin bereits in Haft.

Laut Anklage beteiligte sich S. im Juni 2015 auf dem Marktplatz von Palmyra an der Ermordung von fünf Soldaten der syrischen Armee und eines sunnitischen Predigers. Er bewachte demnach die Gefangenen, führte einen von ihnen zur Hinrichtungsstelle und feuerte das Erschießungskommando durch laute Rufe an. Auch soll er selbst auf die Körper der bereits am Boden liegenden Opfer geschossen haben. (afp)

Siehe auch:

IS-Aussteiger berichtet: Daesh plant islamistischen Blitzkrieg in Deutschland

Bericht: Bremer IS-Rückkehrer hatte Kontakt zu Planer der Paris-Anschläge

 



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