Anordnung rechtmäßig: Keine Entschädigung für afghanischen Flüchtling der fast einen Monat in Abschiebehaft war

Weder der Freistaat Bayern noch die Bundesrepublik müssen einem afghanischen Flüchtling eine Entschädigung für einen knappen Monat in Abschiebehaft zahlen. Die Anordnung der Haft sei in seinem Fall rechtmäßig gewesen, entschied der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.
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