"Sieg für die Grundrechte"
Anti-Maßnahmen-Urteil: AfD-Hamburg erwirkt vorzeitige Aufhebung der Ausgangssperre beim Gericht
Ein Hamburger Gericht entschied bereits am Montag, zwei Tage vor dem offiziellen Ende der Ausgangssperre, gegen die Maßnahme – unter Auflage eines negativen aktuellen Tests.

Symbolbild.
Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Nachdem der Hamburger AfD-Vorsitzende und ehemalige Innensenator Dirk Nockemann gemeinsam mit den Vize-Landesvorsitzenden Alexander Wolf, Joachim Körner und Krzysztof Walczak beim Verwaltungsgericht Hamburg eine Klage gegen die in der Hansestadt bestehende nächtliche Ausgangssperre eingereicht hatten, folgte nun das Urteil.
Der Senat hatte zwar eine Aufhebung der Ausgangssperre für den Mittwoch angekündigt. Das Gericht hat aber nun beschlossen, dass der Senat es bereits vor der formellen Aufhebung der Ausgangssperre sanktionsfrei dulden muss, wenn die Antragsteller mit einem negativen Corona-Test vor die Tür treten.
Nach Angaben des „NDR“ wird die Bundesnotbremse aufgrund fallender Inzidenzzahlen in Hamburg in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um 0 Uhr aufgehoben.
In einem Statement erklärten AfD-Landeschef Nockemann und der stellvertretende Landessprecher Krzysztof Walczak, dass dies nicht nur ein Sieg für die AfD sei, sondern „für die Grundrechte aller Bürger“. Mit der AfD-Klage habe man ein Zeichen gegen die „autoritären Auswüchse der Corona-Politik“ setzen wollen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeige, dass „pauschale Ausgangssperren und andere schwerwiegende Freiheitseinschränkungen“ vom Senat „viel zu leichtfertig“ verordnet würden. Man kündigte zudem an, auch zukünftig vor Gericht zu ziehen, wenn der Senat die Grenzen der Verfassung überschreite. (sm)
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