Arbeitspflicht für Asylbewerber: Heil hält Beschäftigung „im Einzelfall“ für sinnvoll

Bundesarbeitsminister Heil hat sich in die Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeschaltet. Im Einzelfall mag das sinnvoll sein. Nachhaltig sei dies kaum.
Planänderung bei der Betreuung junger Arbeitsloser: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) macht den Ampel-Fraktionen einen neuen Vorschlag.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnet die Arbeitspflicht als „nicht nachhaltig“.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times29. Februar 2024

„Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag. „Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“

Als erster Landkreis in Deutschland hatte der Saale-Orla-Kreis in Thüringen eine entsprechende Initiative beschlossen. Am Mittwoch forderte auch der Deutsche Landkreistag eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber. Laut Verbandspräsident Reinhard Sager geht es dabei „nicht so sehr um den Mehrwert der Arbeit für die Gesellschaft, sondern um das Signal, das man sendet“.

Die Wirkung sei begrenzt

Der Arbeitsminister hält die Wirkung einer solchen Arbeitspflicht jedoch für begrenzt. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen“, erklärte Heil. Sein Ziel sei es daher, anerkannte Flüchtlinge „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“.

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für neu angekommende Migranten eingeschränkt. Nach geltender Rechtslage dürfen Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen – wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten.

Geduldete in einer Aufnahmeeinrichtung mit minderjährigem Kind dürfen nach sechs Monaten arbeiten. Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die nach August 2015 ihren Asylantrag gestellt haben, haben grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. (afp)



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