Bahnfahrer klagen über Verschlechterung der Fahrgastrechte

Am 7. Juni 2023 ändern sich die Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn. Damit entfallen manche Entschädigungsgründe für Bahnfahrer. Vor allem die Millionen Menschen, die das 49-Euro-Ticket nutzen, werden nunmehr benachteiligt.
Nahverkehr: Am 1. Mai ging das 49-Euro-Ticket an den Start.
Am 1. Mai ging das 49-Euro-Ticket für den Regional- und Nahverkehr an den Start.Foto: Philip Dulian/dpa
Von 8. Juni 2023

Mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland nutzen bereits das Deutschlandticket, auch bekannt als 49-Euro-Ticket. Mehr als die Hälfte davon waren zuvor Abonnenten von Monatskarten des Regionalverkehrs und bezahlten dafür deutlich höhere Preise.

Vor allem für sie stellt das 49-Euro-Ticket eine deutliche Erleichterung dar. Allerdings mehren sich mittlerweile auch die kritischen Stimmen. Das als Meilenstein auf dem Weg zur Verkehrswende gefeierte Ticket ist für seine Nutzer nicht ausschließlich mit Verbesserungen verbunden.

Verbraucherverbände beklagen Verschlechterungen für Nutzer von 49-Euro-Ticket

Wie „Inside digital“ berichtet, klagt vor allem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über deutliche Nachteile für Fahrgäste. Wer ein Deutschlandticket nutze, sei ab sofort „teilweise von den Bahngastrechten ausgeschlossen“.

Eine Neufassung der EU-Fahrgastrichtlinie hat des Weiteren zur Folge, dass einige bisherige Entschädigungsgründe für alle Bahnreisende wegfallen. Ramona Pop, Vorständin von vzbv, spricht von einem „falschen Signal innerhalb der angestrebten Mobilitätswende“. Die Bundesregierung habe dabei Spielräume, die ihr zugekommen wären, nicht ausgenutzt.

So gibt es ab sofort keinen Entschädigungsanspruch mehr für Verspätungen, deren Ursache in „Extremwetter“ liegt. Auch bei Verzögerungen wegen gestohlener Kabel, Notfälle im Zug oder Personen im Gleis ist nicht mehr mit Entschädigungen zu rechnen.

Bundesrat veranlasste Einstufung von 49-Euro-Ticket als „erheblich ermäßigt“

Beim 49-Euro-Ticket kommen generelle Benachteiligungen dazu im Zusammenhang mit reduzierten Fahrgastrechten. Dies ist eine Konsequenz daraus, dass das 49-Euro-Ticket als „erheblich ermäßigte Fahrkarte“ gilt. Die Einstufung bezieht sich auf das Beförderungsentgelt im Sinne des § 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Der Bundesrat hatte eine entsprechende Einordnung veranlasst.

Bis dato konnten Fahrgäste, deren Zug verspätet war oder ausfiel, auf Ersatzzüge ausweichen, die die gleiche Strecke bedienten. Die Mehrkosten für den Umstieg auf höherrangige Züge wie IC oder ICE mussten Betroffene auslegen, konnten sich diese jedoch auch zurückerstatten lassen. Diese Option gibt es nun nicht mehr – wer den ICE nutzen möchte, muss den Aufpreis selbst tragen.

Ausnahmen gelten lediglich für wenige ICE oder OC, die ausdrücklich zur regulären Nutzung mit dem 49-Euro-Ticket freigegeben sind. Der vzbv zeigt sich in einer Stellungnahme enttäuscht. Vorständin Pop erklärt:

Es ist unverständlich, warum Reisende bei Verspätungen nicht kostenfrei auf höherwertige Züge ausweichen dürfen, wie es bei anderen Monats- und Jahreskarten üblich ist.“

Erstattungsregeln sollen in mehreren Fällen ausgenutzt worden sein

Dass das Deutschlandticket so günstig sei, rechtfertige diese Vorgehensweise nicht. Die Einschränkungen würden weiter gelten, wenn dessen Preis bald 59 oder 69 Euro betragen würde, heißt es vonseiten des Verbandes.

Die Befürworter der Neuregelung weisen demgegenüber darauf hin, dass trickreiche Bahnfahrer gezielt Ausschau nach verspäteten Regionalzügen gehalten hätten. Sie hatten dann vorgegeben, ihr Ziel oder einen Anschlusszug nicht mehr rechtzeitig zu erreichen – etwa, um das Ende einer Zugbindung zu erzwingen.

Im Fall des 9-Euro-Tickets und Deutschlandtickets sollen die geltenden Erstattungsregeln jedoch auch dazu geführt haben, dass Fahrgäste teure ICE-Ticket gekauft hätten. Dies hätten sie in der Absicht gemacht, später Erstattungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Verbesserungen für Besitzer von Zeitkarten

Änderungen gibt es durch die Neufassung auch bei erzwungenen Hotelübernachtungen infolge von Ausfällen oder Verspätungen. Diese sind künftig auf drei Nächte begrenzt. Auch verkürzt sich die Frist zur Beantragung von Entschädigungen auf drei Monate.

Verbesserungen gibt es hingegen in Form eines höheren Erstattungsbeitrages für Taxikosten – dieser steigt von 80 auf 120 Euro. Nutzer von Zeitfahrkarten können Verspätungen von mindestens 20 Minuten innerhalb eines Monats addieren. Summieren sich diese auf mehr als 60 Minuten, können auch sie künftig Entschädigungen beantragen. Bislang war dafür eine volle 60-Minuten-Verspätung erforderlich.



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