Berliner Verfassungsgerichtshof weist AfD-Klage gegen Justizsenator Behrendt ab

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wegen dessen Äußerungen im Bundestagswahlkampf abgewiesen.
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Alternative für Deutschland (AfD)Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. Juli 2018

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) wegen dessen Äußerungen im Bundestagswahlkampf abgewiesen. Die Richter sahen im Gegensatz zur AfD keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht eines Regierungsmitglieds, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Äußerungen des Justizsenators verstießen demnach auch nicht gegen das Recht der Partei auf Chancengleichheit.

Konkret hatte die AfD wegen Äußerungen von Behrendt in einem Interview mit dem Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) und in einer parlamentarischen Fragestunde während des Wahlkampfs 2017 geklagt. Der Justizsenator hatte damals mit Blick auf AfD-Bewerber, die im Landesdienst tätig sind, unter anderem geäußert, es sei für den Wahlkampf einiges zu befürchten, die Medien würden zu tun bekommen, und die Dienstbehörde werde dies dann auszuwerten haben.

In einer Fragestunde im Abgeordnetenhaus sagte er zudem, es müsse genauer hingesehen werden, ob sich AfD-Bundestagskandidaten an das dienstrechtliche Gebot zur Mäßigung und Zurückhaltung sowie zum jederzeitigen Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hielten. Der AfD-Landesverband Berlin reichte daraufhin eine Organklage gegen den Justizsenator beim Verfassungsgerichtshof ein. (afp)



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