Beschwerdeflut: Mehr als 200 Verfahren wegen „Bundesnotbremse“ in Karlsruhe

Epoch Times30. April 2021

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bis Donnerstagnachmittag 202 Verfahren wegen der Bundesnotbremse eingereicht worden.

Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbeschränkungen auch im Zusammenhang mit Kontaktbeschränkungen, teilweise aber auch gegen das ganze Gesetz, bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe über die neue Zahl berichtet.

Der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Josef Franz Lindner, sagte den Zeitungen, dass er gute Erfolgschancen für die Beschwerden sehe.

„Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die auf einer fragwürdigen Inzidenzzahl basiert und keine Ausnahmeregelung für geimpfte oder genesene Personen beinhaltet, sind klar unverhältnismäßig und eine eklatante Verletzung der Grundrechte“, sagte er.

Er rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht schon in den kommenden zwei bis drei Wochen darüber entscheide, ob Teile der Notbremse vorläufig ausgesetzt werden müssten.

Ex-Verfassungsgerichtspräsident zweifelt an „Bundesnotbremse“

Auch der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten „Bundesnotbremse“.

„Am problematischsten“ seien „sicher die Ausgangssperren“, sagte Papier der FAZ. Er halte eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf bestimmte Maßnahmen „durchaus für denkbar“. Problematisch sei auch der Inzidenzwert als „alleiniger Maßstab für die Grundrechtseingriffe“.

Einen Angriff auf den Föderalismus sieht Papier allerdings nicht. Zu den Schulschließungen sagte Papier, der maßgebliche Inzidenzwert von 165 „grenzt an Willkür“.

Die Politik lasse sich zudem „viel Zeit, die Rechte der geimpften Personen zu regeln.“ Vor dem Bundesverfassungsgericht sind zahlreiche Klagen gegen die neuen Maßnahmen eingegangen.

Auch AfD legt Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Notbremse ein

Nach der FDP sowie mehreren Verbänden und Einzelpersonen hat auch die AfD eine Verfassungsklage gegen die bundesweite „Notbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingereicht.

„Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes schränkt die Bürger willkürlich und massiv in ihren Grundrechten ein“, begründete Bundestags-Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier das juristische Vorgehen, das sich besonders gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen richtet.

Diese „schränken pauschal und unverhältnismäßig zentrale vom Grundgesetz garantierte Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit ein“, erklärte dazu AfD-Parlamentsgeschäftsführer Enrico Komning.

Von einem „Präzedenzfall“, an dem sich zeigen werde, „ob die Grundrechte wirklich unverletzlich sind“, sprach Fraktionsvize Beatrix von Storch.

Die Regelungen für eine bundesweite Corona-Notbremse waren am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Sie gelten in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz die Grenze von 100 (Neu-)infektionen bzw. positiven PCR-Tests pro 100.000 Einwohner übersteigt. Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft, zu denen Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 05.00 Uhr zählen. (dts/afp)



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