BGH-Prozess um Brustimplantate mit Billigsilikon

Karlsruhe (dpa) - Fünf Jahre nach dem Skandal um mangelhafte Brustimplantate mit Billigsilikon verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über die Klage einer Frau. Die Betroffene will Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland. Ein BGH…
Epoch Times9. April 2015
Fünf Jahre nach dem Skandal um mangelhafte Brustimplantate mit Billigsilikon verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über die Klage einer Frau. Die Betroffene will Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland. Ein BGH-Grundsatzurteil könnte Signalwirkung für andere Fälle haben.

GEKLAGT HAT…

… eine Betroffene aus der Vorderpfalz. Ihr waren 2008 nach einer Operation zur Krebsvorsorge in beiden Brüsten Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden. Zur BGH-Verhandlung nach Karlsruhe will sie nach Angaben ihres Anwalts selbst kommen.

PIP….

… hatte jahrelang unerlaubt Brustimplantate mit dem Industriesilikon gefüllt, das zu medizinischen Zwecken nicht zugelassen war. Diese Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden. In Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Der Skandal flog 2010 in Frankreich auf. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlichte später eine Empfehlung, die Kissen herausoperieren zu lassen. Die Klägerin ließ sich die Implantate 2012 entfernen.

DIE BETROFFENE …

… hatte wie zahlreiche andere Frauen auch, wegen des Skandals den TÜV Rheinland verklagt. Sie will Schmerzensgeld in Höhe 40 000 Euro. Die Klägerin wirft dem TÜV Rheinland vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Der TÜV hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Das ist notwendig für die Vergabe des europäischen Qualitäts-Siegels CE.

IHRE KLAGE…

… war in den Vorinstanzen gescheitert. So sah das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken 2014 keine Beweise dafür, dass der TÜV seine Prüfpflichten verletzt hat: Die Organisation habe nur das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überprüfen müssen, nicht die Beschaffenheit und Qualität der hergestellten Produkte.

DER KLÄGERIN…

… ging es damit wie vielen Frauen: Bislang habe der TÜV in Deutschland alle Schadenersatzprozesse gewonnen, sagte der Sprecher des TÜV Rheinland. Sie legte beim BGH in Karlsruhe Revision ein. Das Gericht verhandelt über diese Klage am Donnerstag.

DAS BGH-URTEIL …

… könnte Signalwirkung für andere Verfahren haben. Nach Angaben eines Sprechers vom TÜV Rheinland haben Gerichte der unteren Instanzen noch etwa zehn Verfahren mit Blick auf den BGH ausgesetzt und warten den BGH-Entscheid ab.

WANN DAS URTEIL …

… kommt und ob es gleich am Donnerstag verkündet werden wird, ist nach Gerichtsangaben noch unklar.

DER PIP-GRÜNDER…

… war im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass der Mann auch den TÜV bewusst täuschte. Die Firma ist längst pleite.

(dpa)


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