Prof. Bhakdi : „Wer Angst und Panik schürt, gehört nicht zu uns“

Unter großem Andrang fand das 2. Corona-Symposium der AfD-Bundestagsfraktion in Berlin statt. Dort setzten sich Politiker, Fachleute, Bürger und Medien mit Fragen zu der Corona-Krise auseinander.
Titelbild
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi spricht beim 2. Corona-Symposium der AfD im Deutschen Bundestag, das am 11. und 12.11.2023 stattfand.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 12. November 2023

Auf dem 2. Corona-Symposium der AfD-Bundestagsfraktion in Berlin trafen sich Politiker der rechts-konservativen Partei mit renommierten Experten aus den Bereichen der Anwaltschaft, der Staatslehre, Fachärzte, Hausärzte, Mikrobiologen, Epidemiologen. Mit dabei auch Pflegekräfte, Intensivmediziner, Datenanalysten, Polizisten, Soldaten, Finanzexperten, Kriminologen, Medizinhistoriker und juristisch verfolgte und impfgeschädigte Bürger.

In Impulsvorträgen und Podiumsdiskussionen unter Einbindung der Zuhörerschaft aus Bürgern und Medienvertretern setzte man sich gemeinsam mit den einzelnen Aspekten der Corona-Krise auseinander. Im Kleinen vollzog sich damit eine bisher in der Gesellschaft politisch und medial weitgehend verdrängte Corona-Aufarbeitung.

Datenanalyst Tom Lausen legte mithilfe statistischer Zahlen dar, dass eine „historische Unterauslastung“ der deutschen Krankenhäuser während der Corona-Krise herrschte. „Statt 19,2 Millionen Fällen in den Jahren zuvor waren es auf einmal nur noch 16,7. Das sind zweieinhalb Millionen Fälle weniger“, so Lausen. Es seien 200.000 Menschen pro Monat weniger im Krankenhaus gewesen – ganz im Gegenteil zum verbreiteten Szenario war es eher leer in den Krankenhäusern. Es gab viel Kurzarbeit.

Man sei davon ausgegangen – so wurde es auch kommuniziert –, dass Patienten 14 bis 20 Tage im Krankenhaus blieben. In der durchschnittlichen Verweildauer aller Patienten hätte sich dies niederschlagen müssen. Während einer „schlimmen Pandemie“ hätte sich die Verweildauer der Patienten in den Krankenhäusern automatisch erhöhen müssen, führte Lausen aus. Doch „laut Statistischem Bundesamt war die durchschnittliche Verweildauer von 2016 bis 2022 jedoch immer 7,2 Tage.“

Zudem sei die Belegungsquote der Betten stark abgesunken und die Beatmungskapazitäten wären „heute noch genauso schlecht wie vor einiger Zeit“. „Die Krankenhäuser standen also nicht unter Last“, fasste Lausen zusammen. Es habe natürlich schwierige Situationen in den Intensivstationen gegeben, diese gebe es jedoch immer.

Prof. Sönnichsen: „Keine epidemische Notlage nationaler Tragweite“

Nach Ansicht des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin Prof. Dr. Andreas Sönnichsen wurde weder das medizinische Gesundheitssystem zu irgendeinem Zeitpunkt der Corona-Krise an seine Grenzen gebracht, noch lag eine epidemische Notlage nationaler Tragweite vor.

Als die epidemische Notlage nationaler Tragweite am 25. März 2020 im Bundestag beschlossen wurde, sei der Zenit der ersten Welle bereits überschritten gewesen, so Sönnichsen, der sich als Mediziner mit Fragen zu evidenzbasierter Medizin, Patientensicherheit, Medikationssicherheit und Interessenkonflikten in der medizinischen Wissenschaft auseinandersetzt.

„Die Inzidenz und Prävalenz der COVID-Erkrankung waren rückläufig.“ COVID-19 sei zum damaligen Zeitpunkt in der bundesdeutschen Bevölkerung vollkommen unbedeutend gewesen. „Somit bestand überhaupt keine Veranlassung, eine epidemische Notlage nationaler Tragweite auszurufen.“

Diese sei auch zu keinem weiteren Zeitpunkt eingetreten, denn die weiteren Wellen seien mit Virusvarianten erfolgt, die in ihrer Gefährlichkeit geringer gewesen seien als die Ursprungsvariante, berichtet der Facharzt. Diese Situation sei also auch später kein Resultat von möglicherweise wirksamen Corona-Maßnahmen gewesen.

Krankenhäuser waren nicht überlastet

„Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte selbst, dass die Krankenhäuser in Deutschland auch zu keinem Zeitpunkt so überlastet waren, dass hier irgendeine Gefahr bestand“, führte der ehemalige Professor der Universität Wien aus.

Sönnichsen hält daher alle Corona-Maßnahmen für rechtswidrig. „Denn die epidemische Notlage nationaler Tragweite war die Voraussetzung für das Ermächtigungsgesetz, das dem Gesundheitsminister ermöglichte, am Parlament vorbei Maßnahmen zu erlassen.“ Er zählt dabei beispielhaft den Lockdown, die Maskenpflicht, die Quarantäne und die Reise- und Ausgangsbeschränkungen auf.

Eine kritische Einordnung der Corona-Maßnahmen aus ärztlicher Sicht nahm Dr. Gunter Frank vor. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Aufgrund der fehlenden Notlage bestand aus seiner Sicht auch keine Voraussetzung für den Einsatz von bedingt zugelassenen Impfstoffen. „Denn der Einsatz von bedingt zugelassenen Arzneimitteln ist an das Vorhandensein einer Notlage gebunden.“ Für ihn war damit auch das Verimpfen der Genimpfstoffe rechtswidrig. „Man hätte diesen Impfstoff gar nicht auf den Markt bringen dürfen.“

Und er fügt hinzu: Stattdessen habe man der Bevölkerung, ohne dass man Daten über die Langzeitsicherheit und Langzeiteffektivität der mRNA-Genimpfstoffe hatte, erklärt, dass die Impfstoffe sicher und effektiv seien. Hier sei gelogen worden. „Das ist ein Verbrechen an der Bevölkerung.“

Pathologe: „Obduktionen wurden politisch verhindert“

Der Pathologe Prof. Dr. Walter Lang führte mit dem mittlerweile verstorbenen Prof. Dr. Arne Burkhardt aus eigenem Antrieb in der Pathologie-Praxis Reutlingen zahlreiche Untersuchungen an Obduktionen durch. „70 Prozent der 88 durchgeführten Untersuchungen an Gewebeproben von Verstorbenen konnten wir als Ursache der Impfung bejahen. Beim Rest, also circa 25 Prozent, konnten wir sagen, dass es wenig wahrscheinlich ist“, so der Pathologe. Durch eine Untersuchung, insbesondere eine Obduktion, lasse sich dies eindeutig unterscheiden.

Seiner Ansicht nach hätte bei allen, die geimpft wurden und danach verstarben, eine Obduktion durchgeführt werden müssen. „Das wurde verhindert, weil vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut die Devise herausgegeben wurde, dass die Impfung sicher sei. Damit sei in ihren Augen wenig wahrscheinlich, dass jemand daran stirbt und daher brauche man auch keine Obduktionen“, schilderte Lang weiter. „Wir haben als Pathologie auch in der Deutschen Gesellschaft für Pathologie immer wieder gesagt: Wir müssen mehr obduzieren. Das wurde von der Politik hintertrieben.“

Prof. Cullen: „60 Prozent der positiven Tests waren irrelevant“

Der Facharzt für Innere und Laboratoriumsmedizin, Prof. Dr. Paul Cullen, ging auf die PCR-Testmethode ein. Er berichtete, dass sein Laborinstitut in der zweiten Jahreshälfte 2020 gemeinsam mit Biomathematikern der Universität in Essen eine Studie erstellt habe. Damals gab es nur den PCR-Test.

80 Prozent des Tests der Region Münster und Umgebung liefen in seinem Labor ein, da es das größte dort war. Dort wurden 170.000 Proben analysiert. Nach Vorgabe vom Hersteller waren alle Tests mit dem CT-Wert bis 40 als positiv herauszugeben. Je höher der CT-Wert ist, desto weniger Virus-Ausgangsmaterial liegt in der Probe vor; vielleicht habe man dann nur Bruchstücke von Viren gefunden. Bei einem CT-Wert von 20 war hingegen davon auszugehen, dass man eine relevante Anzahl intakter Viren hatte.

Durch Studien war klar, dass der CT-Wert 25 der Schnittwert für die Infektiosität sei, so Cullen. „Alle CT-Werte über 25 bedeuten: Der Mensch ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend und somit für das sogenannte pandemische Geschehen nicht relevant.“

„Das Ergebnis war, dass bei 60 Prozent der Testergebnisse in unserem Labor, die als positiv weitergemeldet wurden, der CT-Werte zwischen 25 und 40 lag.“ Nur in 40 Prozent der Fälle hätte der CT-Wert unter 25 gelegen. Mit anderen Worten: „60 Prozent der ‚positiven‘ Tests waren somit irrelevant für das Infektionsgeschehen“, erklärte Cullen.

Fazit von Cullen: „Medizin hat sich missbrauchen lassen“

Cullen berichtet, dass er in einer neuen wissenschaftstheoretischen Facharbeit der Frage nachgeht, ob ein positiver PCR-Test allein als Krankheitsnachweis dienen kann, da dieser lediglich in der Lage ist, die Anwesenheit einer Gensequenz zu bestimmen. „Wir kommen in dieser Arbeit zu dem Schluss, dass das wissenschafts- und erkenntnistheoretisch nicht zulässig ist.“ Ein positiver CT-Test könne nie gleichgesetzt werden mit einer klinischen Diagnose, so der Labormediziner.

Zusammenfassend stellt er fest: Während der Corona-Zeit sei man von der Art, wie man Medizin immer praktiziert habe, abgekommen und habe Dinge verabsolutiert, um ausgerichtet an einem Angstszenario bestimmte Ziele zu erreichen. „Die Medizin hat sich aus meiner Sicht hier missbrauchen lassen.“

Großer Besucherandrang beim 2. Corona-Symposium der AfD im Deutschen Bundestag. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Prof. Bhakdi: „Es ist sträflich, es ist kriminell“

Der Mikrobiologe Prof. Dr. Sucharit Bhakdi gab bekannt, dass er sich nach diesem Symposium aus der Öffentlichkeit zurückziehen wolle, da alles gesagt sei. In seiner Rede warnte er vor den mRNA-Genimpfstoffen. Erschüttert zeigte er sich darüber, dass die Impfstoffhersteller Bakterien benutzen, um die DNA-Matrize für die mRNA-Genimpfstoffe herzustellen – obwohl sie dazu gar nicht autorisiert seien. „Das bedeutet, die Verwendung ist kriminell und muss gestoppt werden.“

Zudem sei problematisch, dass diese Bakterien-DNA in Nanolipiden verpackt sei. „Sie wird daher direkt von den Körperzellen aufgenommen.“ Der Körper könne dies nicht verhindern. Die Körperzellen würden dadurch genverändert, das hätten Tierversuche gezeigt. „Es ist sträflich, es ist kriminell.“

An das Paul-Ehrlich-Institut gerichtet erklärte er, das Institut sei in der Pflicht, die Unbedenklichkeit der Impfstoffe zu beweisen. „Sie haben die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen. Wenn ihr nichts dagegen tut, möchte ich nicht in euren Schuhen stecken.“ Das sei ein Weg hinter Gitter.

Jetzt, nach der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse von Dr. Kevin McKernan und anderen zu den DNA-Verunreinigungen, bestehe wahrscheinlich die letzte Chance für Ärzte, Wissenschaftler, Politiker und Medien kehrtzumachen und sich zu distanzieren von diesem „Großverbrechen“.

Man dürfe ein Medizinprodukt nicht verwenden, das mit Bakterien-DNA verunreinigt sei, die nicht deklariert und nicht bestimmt wurde und nicht für die Herstellung vorgesehen war.

Bhakdi: Jetzt besteht eine „Riesenchance, die Impfstoffhersteller zu verklagen“

Jetzt bestehe „die Riesenchance“, die Impfstoffhersteller in die Ecke zu drängen und zu verklagen, ist sich der Mikrobiologe sicher. „Denn jetzt ist klar, dass sie ein Produkt verabreichen ließen, das überhaupt nie zugelassen war und das lebensgefährlich ist.“

Er wünscht den Menschen, dass „wir einander die Hand reichen und diese ganze Angstmacherei von uns geben. Es ist Zeit, dass wir realisieren, dass die Angstmacherei das Unmenschliche verrät. Wer Angst und Panik schürt, gehört nicht zu uns. Sie haben den Weg der Menschheit und der Menschlichkeit verlassen. Wenn Politiker das tun, müssen sie abgewählt werden. Wenn Medien das tun, sollten sie abgeschaltet werden. Wenn Ärzte und Wissenschaftler das tun, sollen sie gemieden werden.“



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