„Bild“: Kanzleramt stoppt Scholz-Gesetzentwurf zur Grundsteuer – Finanzministerium dementiert

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60 Prozent der Kommunen schraubten seit 2012 die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke nach oben.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times2. Mai 2019

Das Bundeskanzleramt hat laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung den Gesetzentwurf für eine Grundsteuerreform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gestoppt. Der Entwurf werde nicht in die Ressortabstimmung gehen, berichtete die „Bild“-Zeitung (Donnerstagsausgabe) ohne Angabe von Quellen.

Scholz soll sich demnach vor einer Kabinettsbefassung erst mit Bayern einigen. Der CSU-regierte Freistaat fordert eine Öffnungsklausel, die den Bundesländern abweichende Regeln zur Grundsteuererhebung erlauben würde.

Scholz will sich laut „Bild“ nun am nächsten Freitag mit den Landesfinanzministern aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz treffen, um zusammen mit vier Verfassungsexperten die Möglichkeiten einer Öffnungsklausel auszuloten.

Finanzministerium dementiert

Das Finanzministerium hat den Bericht zurückgewiesen, wonach der Entwurf von Ressortchef Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer gestoppt worden ist. Die Ressortabstimmung sei seit längerem eingeleitet, sagte ein Sprecher von Scholz. Es sei immer klar gewesen, dass sich das Kabinett erst nach einer Expertenanhörung zu einer möglichen Öffnungsklausel damit befassen werde. Diese Anhörung sei für den 10. Mai im Finanzministerium geplant. Daran sollen Scholz und mehrere Landesminister teilnehmen. Danach solle der Gesetzentwurf ins Kabinett kommen.

Neuregelung muss bis Jahresende stehen

Scholz hatte sich Mitte April zuversichtlich gezeigt, dass ein Kabinettsentwurf für die Grundsteuerreform im Mai beschlossen werden könne. Ursprünglich war der Kabinettsbeschluss bereits für Ende April vorgesehen.

Die Grundsteuer muss laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden, weil die zur Berechnung genutzten so genannten Einheitswerte veraltet sind. Eine Neuregelung muss bis Jahresende stehen.

Grundsteuer wirkt sich auch auf Mietpreis aus

Scholz setzt auf ein wertabhängiges Modell, in das bei Wohngrundstücken auch das örtliche Mietniveau, das Baujahr eines Gebäudes und der Bodenrichtwert einfließen sollen. Die CSU bevorzugt eine Immobilienbewertung allein nach der Fläche.

Die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, die so jährlich rund 14 Milliarden Euro einnehmen. Außer für Immobilienbesitzer ist die Höhe der Steuer auch für Mieter wichtig, denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen. (afp/dpa)



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