BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe für Bundespolizisten

Die Leiche eines vermissten 50-Jährigen wurde nie gefunden. Dennoch hatte das Braunschweiger Landgericht im vergangenen Jahr ein Urteil gefällt. Jetzt wurde es vom Bundesgerichtshof geprüft.
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Foto: iStock / BrianAJackson
Epoch Times13. April 2023

Zwei Jahre nach dem Verschwinden eines 50-Jährigen aus Niedersachsen ist das Mordurteil gegen dessen besten Freund rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Braunschweiger Landgerichts vom Mai 2022, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Angeklagten, einen Bundespolizisten, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass er seinen Freund getötet hatte. Dessen Leiche wurde nie gefunden. (Az. 6 StR 546/22)

In der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ wurde die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche nach dem Mann gebeten, was aber erfolglos blieb. Das Braunschweiger Landgericht stützte sich bei seinem Urteil auf Indizien – unter anderem darauf, dass Blut des Vermissten in einem Auto des Angeklagten gefunden worden war.

Es gab auch weitere Indizien, wie der BGH mitteilte. So habe der Angeklagte einige Zeit vor der Tat unter Vorlage eines fremden Personalausweises einen Mobiltelefonanschluss einrichten lassen, den er später zur Kontaktaufnahme mit seinem Freund nutzte.

Laut Urteil hatte er eine Affäre mit dessen Frau und wollte eine feste Beziehung mit ihr führen. Da sich das Ehepaar nicht trennte, habe er den 50-Jährigen getötet und seine Leiche versteckt. Gegen das Braunschweiger Urteil wandte er sich an den BGH, der es überprüfte. Da der BGH keine Rechtsfehler fand, wurde das Urteil rechtskräftig. (afp/red)



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