Bundeskabinett billigt Gesetz zu Weiterbildung und Senkung des Arbeitslosenbeitrages

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Ausbau der beruflichen Weiterbildung auf den Weg gebracht. Arbeitnehmer sollen künftig leichter als bisher in den Genuss von Qualifizierungsmaßnahmen kommen.
Titelbild
Das Bundeskanzleramt in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times19. September 2018

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die gesetzliche Neuregelung zum Ausbau der beruflichen Weiterbildung auf den Weg gebracht.

Dies teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit. Arbeitnehmer sollen künftig unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße leichter als bisher in den Genuss von Qualifizierungsmaßnahmen kommen.

Die Vorlage enthält auch die geplante Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte. 0,4 Punkte werden in das jetzige Gesetz geschrieben. Ein weiterer Punkt soll per Rechtsverordnung gestrichen werden, befristet bis Ende 2022. Mit dem Auslaufen der Verordnung wird entschieden, ob die Senkung um 0,1 Prozentpunkte beibehalten wird.

Weiterhin regelt das Gesetz, dass die Bundesagentur für Arbeit für Krisenzeiten über Rücklagen in Höhe von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verfügt.

Schließlich werden die Rahmenbedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes I verbessert. Bislang muss ein Arbeitnehmer zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in einem Zeitraum von 24 Monate nachweisen, um in den Genuss dieser Leistung zu kommen. Der Rahmen wird von 24 auf 30 Monate ausgeweitet.

Arbeitsminister Heil erklärte, die Arbeitsmarktpolitik müsse auf die Veränderungen reagieren, die aus der Digitalisierung herrührten. „Eine erste Antwort geben wir mit unserer Qualifizierungsoffensive, indem wir bestehende Förderinstrumente zur Weiterbildung öffnen und die Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit stärken.“ (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion