Bundesrat billigt Heizungsgesetz – Opposition: „GEG nicht praxistauglich“

Nach langen Diskussionen und Gegenwind aus verschiedenen politischen Lagern hat der Bundesrat heute das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgewunken.
Abgeordnete der Länder während der Sitzung des Bundesrates in Berlin.
Abgeordnete der Länder während einer Sitzung des Bundesrates in Berlin.Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Epoch Times29. September 2023

Das lange umstrittene Heizungsgesetz kommt. Der Bundesrat befasste sich am Freitag mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten der neuen Regeln für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 nichts mehr im Weg.

Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.

Ab Januar gelten die Regeln aber zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und auch flankierende neue Regeln für die staatliche Förderung des Heizungstauschs sind allerdings noch nicht final beschlossen.

Auch für Mieter gibt es mit dem neuen Heizungsgesetz Folgen: Wenn Vermieter ihre Immobilie energetisch modernisieren, dürfen sie einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Es können bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten weitergegeben werden, wobei die maximale Umlage bei 50 Cent pro Quadratmeter liegt.

Beermann kritisiert: „Schrittfolge verstolpert“

Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) warf der Bundesregierung deshalb vor, sie habe „schlicht die Schrittfolge verstolpert“. „Wir haben heute hier soeben erst das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung im ersten Durchgang beraten“, sagte er im Bundesrat. Das gesamte Verfahren zum GEG sei „ein trauriger Tiefpunkt“ in der deutschen Gesetzgebung.

Das GEG war nach monatelangem Streit innerhalb der Ampel-Koalition vom Bundeskabinett verabschiedet worden, wurde dann im parlamentarischen Verfahren aber erneut weitgehend abgeändert. Der Versuch, trotz allem den Zeitplan einzuhalten, scheiterte dann am Bundesverfassungsgericht, das auf Antrag der Opposition mehr Zeit für die parlamentarischen Beratungen forderte.

CSU-Politiker Herrmann: GEG ist „sozial ungerecht“ und „nicht praxistauglich“

Der Bayerische Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) kritisierte das GEG inhaltlich scharf: „Es ist sozial ungerecht, es ist nicht praxistauglich und sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche Kern des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern.“ Er forderte, dem Gesetz mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses „vorerst die Rote Karte zu zeigen“, scheiterte mit diesem Aufruf jedoch.

Aus der Wirtschaft kam Zuspruch zur Entscheidung des Bundesrates. Die Länderkammer gebe Unternehmen „die dringend benötigte Planungssicherheit“, erklärte Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung. „Nach monatelangen intensiven politischen und medialen Diskussionen kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun hoffentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.“ (afp/dl)



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