Bundesrechnungshof: Regierung verfehlt beim Klimaschutz die eigenen Ziele

Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller übt deutliche Kritik an staatlichen Maßnahmen. Ernüchternde Bilanzen zog die Bundesbehörde in den vergangenen Jahren mehrfach.
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Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofs, übt deutliche Kritik an den Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung.Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archiv/dpa
Von 1. August 2023

Nach Ansicht von Kay Scheller, seines Zeichens Präsident des Bundesrechnungshofs (BRH), sind viele staatliche Maßnahmen zum Klimaschutz bislang nicht effizient: „Der Staat weiß teilweise nicht, welche seiner Maßnahmen überhaupt funktionieren“, sagte er im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“ und führte weiter aus: „Wir untersuchen, ob der Gesetzgeber seine vorgegebenen Ziele erreicht: eine immer umweltfreundlichere Versorgung mit Energie, die aber auch bezahlbar und sicher bleiben soll. Doch die aktuelle Momentaufnahme lässt uns daran deutlich zweifeln.“

So fällt denn das Fazit des BRH-Präsidenten ernüchternd aus: „Bislang verfehlt die Regierung ihre eigenen Pläne.“

Positive Auswirkungen nicht erkennbar

Nach ersten Prüfungen sieht Scheller aktuell „große Probleme bei der Versorgungssicherheit. Preisgünstiger ist die Energie nicht geworden. Und höhere Umweltverträglichkeit kann ich bislang nicht erkennen, wenn zwar Atommeiler stillgelegt, zugleich aber Kohlekraftwerke wieder hochgefahren und Flüssiggas-Tanker aus den USA bestellt werden. Immerhin wollen wir bis 2045 klimaneutral sein.“

Mittlerweile stellten auch Rechnungshofkollegen aus dem Ausland „viele Fragen“. Die deutsche Energiewende sei für viele kaum mehr nachvollziehbar: „Ausstieg aus fast allem mit gesicherter Leistung, während der Ausbau bei Wind und Sonne und der Netze damit nicht Schritt hält.“

Immer wieder gab es Rügen für Konzepte

Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte in der Vergangenheit mehrfach die umweltpolitischen Konzepte der Regierung gerügt, wie Epoch Times berichtete. So gebe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich 500 Millionen Euro für die Energieforschung aus. Doch wisse man nicht, „ob, wann und wie die Ergebnisse aus dem Energieforschungsprogramm zum Gelingen der Energiewende beitragen“.

Die Ursache dafür sei, dass das Ministerium sein Energieforschungsprogramm nicht gezielt auf die Marktreife der Forschungsergebnisse ausgerichtet habe. Mit dem Programm wolle es aber zur Energiewende beitragen. Diese könne die Förderung aber erst dann vorantreiben, wenn die Forschungsergebnisse marktreif seien. „Das BMWK hat jedoch so gut wie keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit mit den Forschungsvorhaben marktreife Ergebnisse erzielt werden.

Es hat bloß geschätzt, dass ein Drittel der Projekte zwei bis fünf Jahre nach Projektende in eine wirtschaftliche Umsetzung einfließen“, heißt es in einer Publikation vom April 2022, in der der Bundesrechnungshof gar von einem „Blindflug“ des Ministeriums spricht. Die Kritik richtete sich seinerzeit an die Merkel-Regierung.

Vor Handlungsunfähigkeit des Bundes gewarnt

Der BRH hatte die Umsetzung der Energiewende mehrfach unter die Lupe genommen. 2018 lautete das Ergebnis „ernüchternd“, bei einem neuen Anlauf 2021 kam er zum selben Ergebnis. Der Fokus lag dabei auf der Versorgungssicherheit und der Bezahlbarkeit von Strom.

Im März 2023 warnte der BRH in einem Gutachten vor einer Handlungsunfähigkeit des Bundes in der Haushaltspolitik. Erhielten die Länder wie bisher immer mehr Geld aus Berlin, laufe der Bund Gefahr, „immer mehr Schulden anzuhäufen, um seine Aufgaben erfüllen zu können“, schrieben die Rechnungsprüfer in einem Bericht, den der Haushaltsausschuss des Bundestags angefordert hatte. Darin warten die Autoren auch vor einem Verfassungsbruch. So „unterläuft“ der Bund die Vorgaben der Schuldenbremse, wenn er über Schulden den Ländern immer mehr Mittel zukommen lasse, die Länder selbst seit 2020 aber keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürften.

Der Bericht offenbart gewaltige Verschiebungen in den föderalen Finanzströmen. „In der Gesamtschau zeigt sich eine ausweitende Schieflage“, schreibt der Bundesrechnungshof. So verringerte sich demnach zwischen 1991 und 2021 der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen von 48 auf 38 Prozent. Das entspricht einem Betrag von 85,7 Milliarden Euro im Jahr.

Länder nahmen mehr ein als der Bund

2021 nahmen die Länder 137,8 Milliarden Euro mehr ein als der Bund. Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung war, dass der Bund den Ländern immer mehr Anteile aus den Umsatzsteuer-Einnahmen abgetreten hatte. Daher sank der Anteil des Bundes an diesen Einnahmen seit 1991 von 65 auf 45 Prozent. Das entspricht rund 50 Milliarden Euro im Jahr.

Gleichzeitig hatte der Bund 2021 jedoch fast 25 Milliarden Euro nur für Aufgaben der Länder und Gemeinden ausgegeben – bei steigender Tendenz. Neben den geringeren Einnahmen sind damit zusätzliche 6,6 Prozent des Steueraufkommens des Bundes durch Hilfen an die Länder gebunden.

„Damit der Bund in der Lage bleibt, seine eigenen Aufgaben zu erfüllen, sollte er keine weiteren Finanzierungen von Länderaufgaben übernehmen und die bestehenden Leistungen an die Länder und die Gemeinden zurückführen“, riet der BRH seinerzeit.



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