Energiewende ein „Blindflug“

Das Verbot von Öl- und Gasheizungen gekoppelt mit dem Ende der Atomkraft zwingt ganz Deutschland in ein unsicheres Energieexperiment. Der Bundesrechnungshof übt seit Jahren Kritik an den umweltpolitischen Plänen der Regierung.
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Gasheizungen sind ab 2024 verboten.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Von 12. April 2023

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Das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 hat bei vielen Menschen Ängste ausgelöst. Kosten und der Erhalt des Eigenheims treiben Millionen Haus- und Wohnungsbesitzern die Sorgenfalten auf die Stirn.

Die dazu von der Ampelregierung samt der Opposition von CDU/CSU beabsichtigten oder schon durchgeführten Maßnahmen kosten Wohneigentümer und Mieter gigantische Summen.

Wärmepumpenpläne der Ampel: „CO₂-Mogelpackung“

Die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen ist hingegen nicht ersichtlich, wie der ehemalige Hamburger Umweltsenator Prof. Fritz Vahrenholt in einem Gastkommentar für die Epoch Times schreibt: „Da plant die Bundesregierung, die Bürger nach Schätzungen des Gesetzentwurfs mit Kosten von 45 Milliarden in den nächsten fünf Jahren zu belasten und es ist eine CO₂-Mogelpackung.“

500 Millionen Euro für Forschung

Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte in der Vergangenheit mehrfach die umweltpolitischen Konzepte der Regierung gerügt.

So gebe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich 500 Millionen Euro für die Energieforschung aus. Doch wisse man nicht, „ob, wann und wie die Ergebnisse aus dem Energieforschungsprogramm zum Gelingen der Energiewende beitragen“.

Ursächlich dafür sei, dass das Ministerium sein Energieforschungsprogramm nicht gezielt auf die Marktreife der Forschungsergebnisse ausgerichtet habe. Mit dem Programm wolle es aber zur Energiewende beitragen. Diese könne die Förderung aber erst dann vorantreiben, wenn die Forschungsergebnisse marktreif seien. „Das BMWK hat jedoch so gut wie keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit mit den Forschungsvorhaben marktreife Ergebnisse erzielt werden.

Es hat bloß geschätzt, dass ein Drittel der Projekte zwei bis fünf Jahre nach Projektende in eine wirtschaftliche Umsetzung einfließen“, heißt es in der Publikation vom April 2022, in der der Bundesrechnungshof gar von einem „Blindflug“ des Ministeriums spricht. Die Kritik richtete sich seinerzeit an die Merkel-Regierung.

BRH spricht von „ernüchternden Ergebnissen“

Mehrfach hatte der Bundesrechnungshof die Umsetzung der Energiewende des Ministeriums unter die Lupe genommen. 2018 war das Ergebnis „ernüchternd“, daher wagte der Bundesrechnungshof 2021 einen neuen Anlauf. Dabei lag der Fokus auf der Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Strom. Coronakrise und Krieg in der Ukraine waren noch weit entfernt, das Ergebnis allerdings erneut „ernüchternd“.

Seit 2018 habe sich wenig getan. „Die Bundesregierung steuert den Transformationsprozess Energiewende weiterhin unzureichend“, heißt es im Bericht. Die sichere Versorgung unterliege Risiken, „die die Bundesregierung nicht vollständig im Blick hat“. So sei das Monitoring bei der Versorgungssicherheit lückenhaft. Die Bundesregierung habe die Bezahlbarkeit noch immer nicht messbar bestimmt. „Das gefährdet die an sich notwendige Energiewende, ihre Akzeptanz und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands“, lautete eine Schlussfolgerung des Berichts.

Fehlverständnis der Energiewende

Das BMWK wehrte sich gegen die Kritik und unterstellte dem BRH ein „Fehlverständnis der Energiewende“. Diese sei keine „singuläre, klar abgrenzbare Maßnahme mit einem Preisschild, sondern eine bis zum Jahr 2050 angelegte, tiefgreifende Transformation des gesamten Energiesystems“. Sie sei ein Prozess, „und kein Produkt, dessen Preis man vor Produktionsbeginn bestimmen kann“.  Dabei liege es in der Natur der Sache, dass eine seriöse Kostenschätzung bis in das Jahr 2050 nicht möglich sei.

Eine Anfrage nach aktuellen Zahlen zu den Ausgaben für die Energieforschung läuft. Die Antwort aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor.



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