Bundesregierung schafft weitere Grundlage für Auszahlung von Hochwasser-Hilfen

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Ein Haus in Marienthal ist nach dem Hochwasser vollkommen aufgerissen, dahinter ist eine zerstörte Brücke zu sehen. Die Flut hat zahlreiche Häuser zerstört.Foto: Thomas Frey/dpa/dpa
Epoch Times1. September 2021

Die Bundesregierung hat eine weitere Grundlage für die rasche Auszahlung der milliardenschweren Wiederaufbauhilfe für die von der Hochwasserkatastrophe im Juli betroffenen Regionen geschaffen.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung zur Verteilung und Verwendung der Gelder. Für den Wiederaufbau stehen bis zu 30 Milliarden Euro bereit, die vor allem nach Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fließen sollen.

Die vom Kabinett verabschiedete Verordnung regele Details des Aufbauhilfefonds, „damit die Betroffenen schnell, umfassend und fair entschädigt werden können“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem „wichtigen Schritt zur Bewältigung der Flutfolgen.“

Verteilung der Gelder nach festgelegtem Schlüssel

Die Verteilung der vorgesehenen Mittel basiert laut Finanz- und Innenministerium auf Schadensmeldungen der Länder.

Auf dieser Grundlage ist demnach zunächst ein fester Schlüssel vorgesehen: Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz knapp 55 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen rund 44 Prozent, auf Bayern ein Prozent und auf Sachsen 0,5 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Diese Verteilung kann angepasst werden, wenn die endgültige Schadenshöhe feststeht.

Die beschlossene Verordnung definiert den Angaben zufolge, welche Schäden im Einzelnen im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser als Schaden unter den Fonds fallen.

Der Regelung muss ebenso wie dem Gesetz zur Errichtung des Hilfefonds der Bundesrat zustimmen. Die Länderkammer kommt dafür am 10. September zusammen.

Der Bundestag hatte vergangene Woche das Gesetz für die Milliardenhilfen auf den Weg gebracht. Der Bundestag will die Wiederaufbauhilfe voraussichtlich am 7. September beschließen, drei Tage später ist die Sondersitzung des Bundesrats geplant.

Mitte Juli hatten extreme Regenfälle verheerende Überflutungen an Flussläufen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Ganze Orte wurden verwüstet, etwa 180 Menschen starben. Am Mittwochnachmittag wollte das Land Rheinland-Pfalz mit einem Staatsakt am Nürburgring der Opfer der Flutkatastrophe gedenken. Erwartet wurde dazu auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (afp)



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