Bundestag berät erstmals Gesetz gegen sogenannte Gehsteigbelästigung

Der Bundestag beriet am Mittwoch über den Gesetzentwurf der Regierung gegen sogenannte Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner. Familienministerin Paus warb für den Entwurf.
Hunderte Menschen demonstrieren vor dem Supreme Court in Washington. Dort beginnt heute eine Anhörung zur weiteren Zulassung einer Abtreibungspille.
Abtreibungsgegner beim Protestieren.Foto: Amanda Andrade-Rhoades/AP/dpa
Epoch Times10. April 2024

Schwangere sind auf dem Weg zu Beratungsstellen oder zu Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, zunehmend Protesten von Abtreibungsgegnern ausgesetzt. Der Bundestag beriet am Mittwoch in Berlin erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Frauen vor solchen sogenannten Gehsteigbelästigungen schützen soll.

Die Union äußerte Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzes, die AfD lehnte es grundsätzlich ab.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, der Weg von Frauen zu Schwangerschaftsberatungsstellen werde oft zu einem „Spießrutenlauf“. Das sei „unzumutbar, und deshalb müssen wir das unterbinden“, sagte die Grünen-Politikerin.

Paus: „Frauen wirksam schützen“

Abtreibungswillige Frauen sowie das Personal von Beratungsstellen und Arztpraxen seien „viel zu oft Anfeindungen ausgesetzt“, sagte sie. „Es geht um die Achtung von sexuellen und reproduktiven Rechten. Wir wollen endlich Frauen wirksam schützen.“

Laut Gesetzentwurf der Koalition soll verboten werden, „das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren“.

100 Meter um Eingangsbereich

Dies gelte „für wahrnehmbare Verhaltensweisen“ in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Verstöße sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Die CDU-Familienpolitikerin Silvia Breher unterstützte in der Bundestagsdebatte das Anliegen, abtreibungswillige Frauen vor Anfeindungen zu schützen. „Die Frage ist aber, ob Sie das, was Sie beschrieben haben, mit dem Gesetzentwurf wirklich verhindern können“, sagte sie an die Koalition gewandt.

Derartige Drangsalierungen seien ohnehin schon als Nötigung strafbar. Zudem kritisierte Breher, dass die Bundesregierung keine Zahlen vorlegen könne, wie oft solche Gehsteigbelästigungen eigentlich vorkommen.

Die AfD-Abgeordnete Nicole Höchst lehnte den Gesetzentwurf und die Praxis der Abtreibung allgemein ab. Bei Menschen, die vor Beratungsstellen und Arztpraxis gegen Abtreibungen demonstrierten, handle es sich um Menschen, „die öffentlich für das Leben eintreten“, sagte Höchst. „Ihr Gesetzentwurf macht Lebensschützer als Gehsteigbelästiger lächerlich“, kritisierte sie mit Blick auf die Koalition. Bei abtreibungswilligen Frauen handle es sich um „Mütter, die sich gegen ihr eigenes Fleisch und Blut entscheiden“. (afp)



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