Bundestag berät über Bezahlkarte, Selbstbestimmungsgesetz und Namensrecht

Heute finden mehrere Abstimmungen im Bundestag statt. Zur Abstimmung steht unter anderem die Bezahlkarte für Migranten.
Die neuen Schwellenwerte, durch die Schätzungen zufolge rund 52.000 Unternehmen in eine niedrigere Kategorie mit geringeren Anforderungen rutschen, gelten bereits rückwirkend für den Jahresabschluss 2023.
Heute fallen im Bundestag weitere Entscheidungen.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times12. April 2024

Der Bundestag will heute ab 9 Uhr die Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Migranten beschließen. Die Ampel-Fraktionen hatten dazu vergangene Woche eine Einigung erzielt.

Auch das neue Selbstbestimmungsgesetz steht zur Abstimmung an. Es soll volljährigen transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Änderung ihres Vornamens oder Geschlechtseintrags erleichtern. Weiteres Thema ist das Ehenamen- und Geburtsnamensrecht.

Die Bundesregierung will das aus ihrer Sicht sehr restriktive deutsche Namensrecht reformieren. Unter anderem soll Eheleuten und deren Kindern mehr Wahlfreiheit bei der Festlegung und Änderung ihrer Nachnamen eingeräumt werden.

Zum Thema Antisemitismus bringt die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen“ ein. Ursprünglich hatten Koalition und Union einen gemeinsamen Antrag geplant. Ampel-Politiker werfen der Oppositionspartei einen „einseitigen Ausstieg“ aus dem Vorhaben vor.

Buschmann verteidigt Namensrecht

Vor der finalen Abstimmung im Bundestag an diesem Freitag hat Bundesjustizminister Marco Buschmann die Bedeutung der Namensrechts-Reform für Familien, Paare und Kinder hervorgehoben. „Damit machen wir das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Mit der Gesetzesnovelle seien Doppelnamen für Paare, Namensänderung für Scheidungskinder und der Erhalt der Namenstradition von Minderheiten möglich. „Recht ist, was der Freiheit dient“, so Buschmann.

Die Reform aus dem Justizministerium betrifft mehrere Regelungen, die liberalisiert werden sollen. Laut Buschmann können Paare künftig gemeinsam einen Doppelnamen tragen, um „ihre Verbundenheit“ auszudrücken. Ähnliches gelte für Kinder, die in Zukunft ebenfalls einen Doppelnamen tragen dürfen. Volljährige Kinder könnten dann vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.

„Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen“, so der Justizminister weiter. Letztlich soll auch Rücksicht auf besondere namensrechtliche Traditionen genommen werden. Als Beispiel nennt Buschmann Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen. (afp/dts/red)



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