Bundestag beschließt Gesetz zu Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung

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Der deutsche Reichstag in Berlin.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Epoch Times20. Oktober 2022

Die gesetzlichen Krankenkassen werden wegen ihres Rekorddefizits mit Milliardenzuschüssen und einem höheren Zusatzbeitrag der Versicherten finanziell gestützt.

Der Bundestag beschloss am Donnerstag das Gesetz zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), mit dem der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte steigen soll. Der Zuschuss des Bundes erhöht sich um zwei Milliarden Euro.

Der Bund gewährt der GKV, die unter einem Rekorddefizit von 17 Milliarden Euro leidet, für 2023 zudem ein unverzinsliches Darlehen von einer Milliarde Euro. „Trotz eines historisch großen Defizits haben wir Leistungskürzungen verhindert und lassen die Zusatzbeiträge nur begrenzt steigen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Vor weiteren Strukturreformen im kommenden Jahr nutzen wir alle Effizienzreserven im System.“

Mit dem neuen Gesetz sind auch Einsparungen bei den Arzneimitteln sowie neue finanzielle Anreize für Ärzte bei einer schnellen Terminvergabe verbunden. Die bisherige Neupatientenregelung, die als kostspielig gilt, entfällt hingegen.

Debatte zu dem Gesetzentwurf im Bundestag

Die Koalition brachte insgesamt 17 Änderungsanträge in das Gesetz ein, mit denen einige Regelungen teils deutlich verändert wurden. So wird auch das sogenannte Schonvermögen der Krankenkassen auf vier Millionen Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem kleine Krankenkassen immer genügend Finanzreserven behalten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verspätete sich zu Beginn der 29-minütigen und 3. Sitzung zu dem Gesetz kurz, weil er noch in der Lobby an einer Abstimmung teilnehmen wollte. Bundestagsvizepräsident Kubicki ließ ihn darauf ausrufen und die Sitzung konnte mit wenigen Minuten Verspätung beginnen.

Acht Anträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt und das Gesetz in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. (afp/mf/sk/dbt)



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