Bundesverwaltungsgericht bestätigt COVID-Impfpflicht für Soldaten

Impfchargen, Nebenwirkungen, Todesfälle. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme fällte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 7. Juli sein lang erwartetes Urteil, zu Lasten der Soldaten.

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Vier Tage hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit einer umfangreichen Beweisaufnahme und Expertenanhörung verbracht, nun steht das Urteil fest. Am 7. Juli verkündete das Gericht, dass die Corona-Impfung für Bundeswehrsoldaten verpflichtend bleibt. Das Gericht wies damit die Beschwerden zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen zurück. Wir werden hierzu gesondert berichten. Es sei erwähnt, dass nach Aussage des Gerichts das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen solle.

Zuvor fanden am 6. Juli in dem nahezu vollen Sitzungssaal mit rund 70 Plätzen die letzten Anhörungen statt. Zum Schluss der Beweisaufnahme mussten zwei Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) dem Gericht, den Anwälten sowie hinzugezogenen hochkarätigen Sachverständigen Rede und Antwort stehen.

Kritik am PEI

Dr. Doris Oberle, Medizinstatistikerin des PEI, wurde per Videokonferenz zugeschaltet und zur Statistik über die Sicherheit der COVID-Impfstoffe befragt. Dabei ging es um Berechnungsmethoden und das Meldeverhalten von Impfnebenwirkungen.

Als weiterer Sachverständiger wurde Dr. Ralf Wagner, Leiter des Fachgebiets Virale Impfstoffe beim PEI, angehört. Er beantwortete sehr umfangreich Fragen betreffend den Impfstoffchargen. Dabei kam zur Sprache, dass nur die jeweiligen Impfstoffhersteller selbst stichprobenartige Untersuchungen vornehmen und diese an das PEI übermitteln. Das PEI selbst prüft nur Muster vom Hersteller, geht aber nicht in die Fertigungsstätten. Im Gegensatz zu den 30 bis 40 Tests, die der Hersteller vornehme, würde das PEI grundsätzlich vier Prüfungen durchführen, so der PEI-Vertreter. Eine Prüfung der Impfstoffchargen erfolge beispielsweise im Hinblick auf die RNA, enthaltene Lipide und mögliche Verfärbungen. Standardisiert sind die Untersuchungsmethoden jedoch nicht. Chargen, die in einem anderen EU-Land freigegeben wurden, würden in Deutschland nicht gesondert überprüft, hieß es weiter.

Der federführende Anwalt Wilfried Schmitz wollte von dem PEI-Sachverständigen wissen, ob er die Website www.howbadismybatch.com kenne. Ausweislich der dortigen Informationen sind fünf Prozent aller Chargen für 95 Prozent der beobachteten schweren und schwersten Impfschäden in den USA verantwortlich. Wagner äußerte, dass er diese Internetplattform nicht kenne.

Epoch Times hat sich bereits im Januar bezüglich „Häufung von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen bei bestimmten Impfstoff-Chargen“ an das PEI gewandt. Die Antwort lautete: „Die […] tabellarische Erfassung aller 2021 beim Paul-Ehrlich-Institut eingegangenen Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen einschließlich Meldedatum und Chargennummer ist nicht möglich. […] Häufungen von Verdachtsfallmeldungen würden aber auffallen und dem würde nachgegangen.“

Experte für Risikomanagement spricht Klartext

Professor Werner Bergholz, Experte auf dem Gebiet Qualitäts- und Risikomanagement, gab sich mit den Ausführungen des PEI-Vertreters Wagner nicht zufrieden. Ein Mann von seinem Kaliber müsse sich mit der Wertschöpfungskette der Impfstoffe bis hin zur Verabreichung und Nebenwirkungen auskennen, kritisierte Bergholz gegenüber Epoch Times nach der Beweisaufnahme. Unverständlich war für ihn, dass beim PEI kein Bezug zwischen den getesteten Impfstoffchargen und den Impfnebenwirkungen hergestellt wird. „Das ist einer der schlimmsten Fehler, den man machen kann“, erklärte der Fachmann.

Wer überhaupt für die endgültige Bewertung der Impfstoffsicherheit zuständig sei, erschließe sich ihm nicht. Auf der einen Seite gebe es die Person, die für die Analyse der Nebenwirkungen zuständig sei, auf der anderen Seite jemanden für die Impfstoffe und Chargenfreigaben. Wer den Hut aufhabe, sei unklar; vielleicht PEI-Chef Klaus Cichutek?

Auf einige Fragen von Bergholz äußerten die PEI-Vertreter, dass der Amtschef es nicht erlaube, darauf zu antworten – zum Beispiel, wie viele Chargen in einer Woche oder einem Monat geprüft werden. Auch für solch eine Aussage konnte der Experte für Risikomanagement kein Verständnis aufbringen. Dankenswerterweise habe man die Information bekommen, dass insgesamt 700 Chargen untersucht wurden, so Bergholz. Gerechnet auf 70 Wochen wären das rechnerisch pro Woche zehn Chargen Impfstoffe.

Über „Katastrophen-Chargen“

Bezogen auf die über die Plattform www.howbadismybatch.com veröffentlichten Erkenntnisse über Nebenwirkungen, wonach fünf Prozent der Impfchargen 95 Prozent aller Nebenwirkungen ausmachen, sagte Bergholz: „Das sind Katastrophen-Chargen, die hätte man nicht liefern dürfen. Und ich gehe mal davon aus, dass es keine Prozesse, Kontrollen oder auch keine Endkontrolle gibt, aus der man das hätte sehen können.“ Eine Absicht, solche schlechten Chargen abzuliefern, wollte er niemandem unterstellen.

Angesichts dieser Tatsache hätte man die Impfstoffproduktion sofort stoppen müssen, bis wenigstens eine aussagefähige Endkontrolle vorhanden sei. Das Risiko, das derzeit eingegangen werde, sei „absolut inakzeptabel“.

Die Website gebe auch Auskunft über Impfstoffchargen, die ins Ausland geliefert wurden. Im Wesentlichen gebe es da keinen Unterschied. „Die sind genauso schlecht wie die in den USA“, so Bergholz. Wenn Nebenwirkungen auftreten, müsse man die Rückstellprobe anfordern und mit der ursprünglichen Chargenfreigabe untersuchen. Eine Anforderung an das Qualitätsmanagement bestehe darin, die Methodik zu verbessern, wenn Mängel bestehen. Wenn man sehe, dass diese fünf Prozent Chargen durchrutschen, müsse man handeln, so Bergholz.

Falsche Berechnungsmethode

Der anwesende Sachverständige Prof. Christof Kuhbandner kritisierte, dass das PEI mit seinen Berechnungsmethoden nicht zu erkennen vermag, dass es ein starkes Warnsignal für die COVID-Impfstoffe gibt. „Wenn solche extremen Warnsignale da sind wie für die COVID-Impfstoffe, dann muss hier auf alle Fälle die Sicherheit noch mal richtig geprüft werden, bevor man letztendlich die Bevölkerung in Größenordnungen impft, was sich dann unter Umständen langfristig als schwierig herausstellt.“

Der Sachverständige Dr. Hans Joachim Krämer ist seit dreieinhalb Jahrzehnten in der klinischen Forschung tätig, wozu auch die Überwachung von Arzneimitteln gehört. Auch er kritisierte die Berechnungsmethoden des PEI. Nach der Anhörung der PEI-Vertreterin Oberle war für ihn klar, dass das Institut nicht nach den geltenden Richtlinien der „Good Pharmacoviliance practices“ handelt. Oberle sei für die geforderten Analysen, genauer gesagt für die Disproportionalitätsanalysen, zuständig. Würde das PEI dieser Aufgabe nachkommen, gäbe es seit Februar 2021 keinen COVID-Impfstoff mehr, so Krämer. „Stattdessen macht das PEI diese komischen Sicherheitsberichte, die völlig freihändig gestrickt werden, nach dem Motto: Wie kann man das Desaster am besten verdecken?“

Besondere Regeln für Piloten

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der dem Anwaltsteam der Offiziere erst kurz zuvor beigetreten war, erklärte gegenüber Epoch Times, dass es besondere Vorschriften für die Anforderungen an das Personal der Luftwaffe gibt, „die extrem viel höher“ sind als sonst in der Bundeswehr. „Ein Kampfpilot muss eine andere Belastungsgrenze haben als übliche Soldaten“, so Ulbrich, der selbst Pilot ist. Nach seiner Ansicht widerspricht eine COVID-Impfung dem Paragrafen 17a Soldatengesetz, der die Pflicht zur Gesunderhaltung der Soldaten beinhaltet. Der Jurist sieht die Bundeswehr in der Pflicht, die Sicherheit der Impfstoffe zu überprüfen.

Anhand der Ausführungen der PEI-Medizinstatistikerin Oberle habe sich wieder einmal herausgestellt, dass die Datengrundlage „komplett mäßig“ sei. „Ohne entsprechende Daten auch keine entsprechende Statistik. Das weiß jeder“, erklärte Ulbrich. Da liege einiges im Argen. Verwundert zeigte er sich darüber, dass Oberle keine Untererfassung in Bezug auf die Meldungen sehen wollte, obwohl selbst das Bundesverwaltungsgericht dies inzwischen als nachgewiesen ansieht.

Bewiesen sei auch, dass die in den COVID-Impfstoffen enthaltenen Spikeproteine die Blut-Hirn-Schranke überwinden und Schäden im Gehirn hervorrufen können. Aber auch Gefäßschäden wie bei Thrombosen oder Schlaganfällen können Aussetzer im Gehirn hervorrufen. Der Hauptanteil der bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) gemeldeten Nebenwirkungen in Bezug auf die COVID-Impfung bestünde in neurologischen Schäden. „Wir vertreten eine Vielzahl von impfgeschädigten Mandanten und eine Vielzahl der Mandanten hat genau diese neurologischen Schäden“, schilderte der Anwalt. Die Folge seien kognitive Aussetzer, über die Mandanten berichten. „In der Luftwaffe und der Luftfahrt ist das absolut tödlich.“

Impfung als Inzidenz-Turbo

Im Anschluss an sein Schlussplädoyer erklärte der Rechtsexperte Professor Martin Schwab gegenüber Epoch Times: „Die Impfung wirkt schon, aber bloß in die entgegengesetzte Richtung.“ Im Frühjahr 2021 habe man ein „Riesendrama“ um eine Inzidenz von 100 gemacht; jetzt sei der Wert vier- bis sechsmal so hoch. Falls diese Inzidenz überhaupt irgendetwas über das Infektionsgeschehen aussage, sei nun erkennbar, dass die Impfung offensichtlich nicht zu einer Immunisierung führe, „sondern ganz im Gegenteil die Krankheit noch weiter befeuert.“

Laut Schwab benutzen die Behörden als Erklärung für die hohen Inzidenzen die Ausrede, dass sie nicht wüssten, wie viele Menschen sich infiziert hätten, wenn man nicht geimpft hätte. Das sei nicht mehr als ein „verzweifelter Rettungsversuch“, denn die Statistik besage: „Wo mehr geimpft wird, ist auch die Inzidenz höher im Bundesländer-Vergleich.“ Auch die Studien, die in den Schriftsätzen der Beschwerdeführer herangezogen wurden, hätten gezeigt, dass die COVID-Impfung das Immunsystem zerstöre.

Ärzte kooperieren nicht mit PEI

Schwab wies auch auf die neuesten Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hin, nach der sich 2,5 Millionen Menschen nach einer Impfung in ärztliche Behandlung begeben hatten, wie aus den Abrechnungscodes hervorgeht. Dem PEI hingegen wurden für die Zeit vom 27. Dezember 2020 bis 31. März 2022 rund 300.000 „Verdachtsfälle von Nebenwirkungen“ gemeldet. Dabei gebe es jedoch eine Hürde. Die Nachforschungen bei den Ärzten laufen nach Schilderung des PEI ins Leere, weil die Mediziner nicht ans Telefon gehen oder nicht auf Zuschriften antworten.

Wie Schwab erklärte, werden dem PEI 90 Prozent aller Nebenwirkungen durch Angehörige oder Betroffene selbst gemeldet. Mit anderen Worten: „Die Ärzte verweigern die Kooperation mit der Impfstoffüberwachungsbehörde. Was ist denn das für ein Berufsethos?“

Dass das PEI noch immer nicht die sogar vom Gericht anerkannte Untererfassung von Meldungen berücksichtigt, hält Schwab für „unseriös“. Bezogen auf die 2,5 Millionen Impfnebenwirkungen wollte der Rechtsexperte von der PEI-Mitarbeiterin Oberle wissen, ob das PEI überhaupt in der Lage sei, eine derartige Fülle von Meldungen zu verwalten. Diese Frage stelle sich nicht, so die Antwort. Man könne nicht die von den Ärzten angemeldeten und abgerechneten Nebenwirkungen einfach übernehmen. Sollte es dennoch zu einer derartigen Massenmeldung kommen, müsse das PEI Leute einstellen, so Oberle auf nochmalige Nachfrage.

Schwab schilderte weiter, dass die Melderate bei Impfnebenwirkungen nur bei fünf Prozent liege, bei den COVID-Impfungen möglicherweise noch niedriger. Die Ursache dafür sieht der Rechtsprofessor in den Ärzten, die sich der Vorstellung versperren, dass die Beschwerden ihrer Patienten mit der Impfung zusammenhängen. Es könne auch sein, dass sich die Ärzte selbst schützen wollen, etwa vor der Haftung. Oder sie hätten Angst vor der Ärztekammer oder Bedenken gegen die Impfung, die sie zuvor angepriesen haben.

Die Chargenprüfung des PEI bezeichnete Schwab als „Alibi-Veranstaltung“. Mit einer seriösen Chargenprüfung habe die vom Institut gemeldete, nach dortigen Angaben nicht standardisierte Messmethode nichts zu tun. Verunreinigungen würden nicht thematisiert und Hinweise zu Graphenoxid als nicht wissenschaftlich heruntergespielt. „Die haben keine Lust, die wollen das nicht sehen; dann werden sie auch nichts finden.“

Lob an die Richter und Kritik für Medien

Schwab hob hervor, dass das Bundesverwaltungsgericht etwas gemacht habe, das „vielen Gerichten in Deutschland gut zu Gesicht gestanden hätte“: eine Beweisaufnahme in einer mündlichen Verhandlung. Dafür habe das Gericht immerhin vier Verhandlungstage Zeit eingeräumt. Die Richter seien zwar nicht allen Fragen nachgegangen, aber sie hätten zugehört – und zwar auch dann, „als die Performance von uns doch teilweise unprofessionell wurde“, äußerte Schwab selbstkritisch. In den beiden letzten Verhandlungstagen habe man noch „Luft nach oben gehabt“. Insoweit seien die Richter sehr geduldig gewesen und hätten auch selbst kritische Fragen gestellt.

Und egal, wie das Urteil ausfallen werde, sagte Schwab am 6. Juli, so sei der Prozess eine „Bankrotterklärung“ für alle möglichen Medienkanäle, in denen die Impfstoffe nicht infrage gestellt wurden. „Es war wichtig, dass die Frage nach der Wahrheit mal auf den Tisch kommt und dass sie in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergründet wird“, bekräftigt der Rechtsprofessor. Vieles wisse man wahrscheinlich immer noch nicht, aber dies sei ein Näherungsprozess. „Die Suche nach der Wahrheit vor Gericht ist genauso ein Näherungsprozess wie die Suche nach der Wahrheit in der Wissenschaft.“



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