Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker kündigt – Kritik an der Politik

Der Cum-Ex-Betrug gilt als größter Steuerskandal der Republik. Nun wirft die Chefermittlerin hin. Ihre Vorwürfe gehen in Richtung Politik.
Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker im Januar 2020 im Landgericht Bonn.
Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker im Januar 2020 im Landgericht Bonn.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times22. April 2024

Die Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker hat gekündigt – und übt Kritik an der Aufarbeitung des Steuerskandals. Brorhilker habe um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Köln am Montag auf dpa-Anfrage. Zuvor hatte der WDR berichtet. Zu Brorhilkers Gründen äußerte sich die Behörde nicht. Die Oberstaatsanwältin nahm eine zentrale Rolle bei der Verfolgung von Cum-Ex-Steuerbetrügern ein. Ihre Ermittlungen führten zu den ersten Gerichtsurteilen und setzte Bundeskanzler Olaf Scholz unter erheblichen Erklärungsdruck.

Dem WDR sagte Brorhilker: „Ich war immer mit Leib und Seele Staatsanwältin, gerade im Bereich von Wirtschaftskriminalität, aber ich bin überhaupt nicht zufrieden damit, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt wird.“

Die Politik habe elf Jahre nach Bekanntwerden der ersten Cum-Ex-Fälle noch immer nicht hinreichend reagiert. Steuerdiebstähle seien längst nicht gestoppt, es gebe Cum-Ex-Nachfolgemodelle. Grund seien fehlende Kontrollen, was bei Banken und auf den Aktienmärkten geschehe.

Gegen 1.700 Beschuldigte ermittelt

In rund 120 Cum-Ex-Ermittlungsverfahren wurde in Köln unter Brorhilkers Führung gegen 1.700 Beschuldigte ermittelt. Durch den Cum-Ex-Betrug, der seine Hochphase von 2006 bis 2011 hatte, wurde der deutsche Staat schätzungsweise um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt. Der Cum-Ex-Betrug gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik.

Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenansprüche in kurzer Zeit zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Bei dem Verwirrspiel erstattete der Fiskus unwissentlich Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Erst mit einer zum Januar 2012 greifenden Gesetzesänderung wurde den Deals ein Riegel vorgeschoben.  (dpa/dl)



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