AfD-Politiker Curio kritisiert: Keine nachträgliche Korrektur bei fehlerhaften Asylverfahren
An einem Beispiel zeigt AfD-Bundestagsabgeordneter Gottfried Curio auf, wie falsche Verwaltungspraxis nachträglich mittels einer abstrakten Rechtserklärung legitimiert werden soll.

Gottfried Curio, AfD.
Foto: Screenshot/Youtube/AfD
AfD-Obmann im Ausschuss für Inneres und Heimat, Gottfried Curio, berichtet auf Facebook aus einer Anhörung im Innenausschuss über einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern bei ihren Verfahren.
An einem Beispiel zeigt er auf, wie falsche Verwaltungspraxis nachträglich mittels einer abstrakten Rechtserklärung legitimiert werden soll: Prof. Thym räumt ein, dass die Verwaltungspraxis bei Asylanträgen in den Jahren 2015/6 (ankreuzen auf Fragebögen ohne persönliche Vorstellung) nicht rechtskonform war.
„Die Erstbeantragung auf Asyl werde aber nicht gegenstandslos, wenn dort Rechtsmaßstäbe verletzt wurden, da Rechtsfrieden und Bestandsgarantie herrschen müssten,“ schreibt Curio.
„Es handelt sich hierbei jedoch nicht um Einzelfehler der Verwaltung, sondern um ein systematisch – auch von der Bundesregierung – gewolltes Verwaltungsvorgehen“, räumt Curio ein. Und: „Was ist mit den Rechtsinteressen der Deutschen – als faktischer Gegenpartei – an korrektem Vorgehen im Asylverfahren?
Der häufig durch Falschangaben der Betroffenen herbeigeführte Asylstatus müsse auch im nachhinein korrigiert werden können, gerade um das Vertrauen in eine korrekt arbeitende Verwaltung und damit den Rechtsfrieden wiederherzustellen, fordert der AfD-Politiker.
(nmc)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





