Einschränkungen für Ungeimpfte: Diese Corona-Regeln gelten künftig bundesweit

Auf dem Corona-Gipfel am Donnerstag haben sich Bund und Länder auf einheitliche Corona-Maßnahmen geeinigt. Für Ungeimpfte gibt es deutliche Verschärfungen.
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Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD)bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.Foto: Michael Kappeler/dpa POOL/dpa/dpa
Epoch Times2. Dezember 2021

Bund und Länder haben sich auf eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen geeinigt. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag mit. Vor allem soll es demnach bundesweit deutlich mehr Einschränkungen für Ungeimpfte geben.

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2G im Einzelhandel

So soll etwa der Einzelhandel nur noch Geimpften oder Genesenen offenstehen – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, so Merkel. An den Schulen wird zudem eine generelle Maskenpflicht eingeführt; in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 350 sollen Klubs und Diskotheken geschlossen werden.

Auch den Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung soll es künftig bundesweit nur noch mit 2G geben, wo notwendig auch mit 2G+. Dazu zählen unter anderem Kinos, Theater und Restaurants.

Für Ungeimpfte sollen zudem strenge Kontaktbeschränkungen gelten. Private Treffen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sollen demnach auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden, ausgenommen Kinder bis 14 Jahren. Großveranstaltungen sollen vorerst deutlich eingeschränkt werden.

Allgemeine Impfpflicht könnte ab Februar 2022 „greifen“

„Sie sehen an den Beschlüssen, dass wir begriffen haben, dass die Lage sehr ernst ist“, sagte Merkel. Die beschlossenen Maßnahmen seien als „Mindeststandards“ anzusehen – die Länder könnten auch darüber hinaus gehen. Bund und Länder sprachen sich auch für die Einführung einer allgemeinen Impflicht aus – diese könnte ab Februar 2022 „greifen“, sagte die geschäftsführende Kanzlerin.

Zunächst will der Bund eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg bringen. Über eine generelle Impfpflicht soll der Bundestag „zeitnah anhand von Gruppenanträgen“ entscheiden.

Zur Diskussion über die allgemeine Impfpflicht sagte Merkel: „Wäre ich im Deutschen Bundestag, könnte ich sagen, dass ich mich dafür aussprechen würde, also auch dafür stimmen würde.“

Noch im August hatte Merkel betont, dass es eine Corona-Impfpflicht nicht geben werde. Die Impfentscheidung liege in der Verantwortung jedes Einzelnen, sagte Merkel damals. Anfang November bekräftigte Regierungssprecher Steffen Seibert, dass die scheidende Bundesregierung eine allgemeine Impfpflicht ablehne.

Der designierte Kanzler Olaf Scholz (SPD) drängte nochmal auf eine beschleunigte Impfkampagne und zeigte sich froh über die kommende Bundestags-Abstimmung zu einer allgemeinen Impfpflicht. Scholz wird voraussichtlich am 8. Dezember zum Bundeskanzler gewählt. Das teilte der Deutsche Bundestag mit.

Rückkehr der Inzidenz als Entscheidungsgröße

Zudem beschlossen Bund und Länder die Rückkehr der Inzidenz als Entscheidungsgröße. So sollen in Gebieten mit mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden.

Das Sonderprogramm der staatlichen Förderbank KfW solle außerdem „verlängert werden“, heißt es weiter im veröffentlichten Beschluss. Ein Datum wird darin allerdings nicht genannt.

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld hatte das Kabinett bereits verlängert, und zwar bis Ende März. Das KfW-Sonderprogramm bietet schnelle und zinsgünstige Kredite für Unternehmen. Bislang stellte die Förderbank schon mehr als 50 Milliarden Euro dafür bereit.

Für die von den neuen Corona-Maßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte werde es eine Überbrückungshilfe IV geben, hob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hervor. Laut Beschluss werden auch die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie ein Programm für den Profisport verlängert.

Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen

Weiterhin haben Bund und Länder auch für dieses Jahr ein Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen. Wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag in Berlin sagte, wird damit die Regelung vom vergangenen Jahr erneut in Kraft gesetzt.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Pandemie ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk gegeben, zugleich galt ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr. (dts/afp/dpa/dl)



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