Einstweilige Verfügungen helfen VW im Zulieferer-Streit – Anspruch auf fehlende Teile vollstreckbar

Im Rechtsstreit mit Zulieferern hat Volkswagen nach Angaben des zuständigen Gerichts bereits alle nötigen Voraussetzungen für die Herausgabe fehlender Teile erwirkt. Beide Unternehmen, ein Sitzzulieferer und ein Lieferant von Getriebeteilen, wurden verpflichtet, die Teile auf Abruf zu liefern.
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VW-Werk in Wolfsburg: Bei dem Autobauer ruhen die Fließbänder teilweise schon, für 7500 Mitarbeiter steht bereits Kurzarbeit an, mehr als 20 000 könnten es noch werden.Foto: Julian Stratenschulte/Archiv/dpa
Epoch Times19. August 2016

Volkswagen durchlebt mit dem Lieferstopp externer Partner ein Desaster. Ein Sitzzulieferer und ein Lieferant von Getriebeteilen haben dem Autobauer zufolge „die vertraglich vereinbarte Belieferung mit Bauteilen ausgesetzt“.

VW hat deshalb vor dem Landgericht Braunschweig einstweilige Verfügungen erwirkt. Beide Unternehmen wurden verpflichtet, die Teile auf Abruf zu liefern.

Die Entscheidungen wurden in einem Eilverfahren erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass es für den Kläger „existenzbedrohend“ wäre, den Ausgang des regulären Gerichtsverfahrens abzuwarten, erklärt Anwalt Markus Wollweber.

Die Verfahren sind in den beiden Fällen etwas unterschiedlich abgelaufen. Gegen den Sitzzulieferer hat das Gericht die einstweilige Verfügung per Urteil erlassen, weil mündlich verhandelt worden ist. Dagegen kann der Lieferant Berufung einlegen – was er bislang nicht getan hat. Im Fall des Getriebe-Lieferanten entschied das Gericht per Beschluss. „Das ist ein Zeichen dafür, dass VW hier sogar der Nachweis gelungen ist, dass die Sache so dringend ist, dass selbst eine mündliche Verhandlung nicht abgewartet werden kann“, sagt Wollweber. Gegen den Beschluss legte der Lieferant aber Widerspruch ein, so dass die Verhandlung nun am 31. August nachgeholt wird.

Beide Entscheidungen sind schon jetzt vollstreckbar. Dem Gericht zufolge hat VW bereits beantragt, dass den Zulieferern ein Ordnungsgeld angedroht wird, wenn sie ihrer Lieferverpflichtung nicht nachkommen. Darüber muss das Gericht nun entscheiden.

VW könne auch überlegen einen Gerichtsvollzieher vorbeizuschicken, um die Teile abzuholen – soweit diese schon hergestellt seien, sagt Anwalt Wollweber. In der Praxis sehe das dann so aus: „Der Gerichtsvollzieher beauftragt ein Fuhrunternehmen, lässt es mit Lkw vorfahren, beschlagnahmt die Sachen und nimmt sie mit.“ Weigern sich die Unternehmen ihre Tore zu öffnen, müsse im Zweifel ein Schlosser zu Hilfe gerufen werden, erklärt Gerichtsvollzieher Walter Gietmann. Die Kosten dafür müsste VW vorstrecken, so Gietmann.

Um welche Teile geht es genau? Darüber schweigen die Beteiligten, doch es gibt Hinweise

GETRIEBETEILE – VW bestätigt, dass es bei einem der beiden Zulieferer um Getriebeteile geht – mehr Details nennt der Autobauer nicht. Die ES Automobilguss aus Sachsen ist spezialisiert auf die Ausgleichgetriebegehäuse genannten Gussteile und hat eigens für VW erst jüngst in die Fertigung investiert. Das Teil umschließt das Differentialgetriebe.

Dieses gleicht unterschiedliche Raddrehzahlen bei angetriebenen Achsen aus, die etwa dadurch entstehen, dass bei der Kurvenfahrt das äußere Rad eine längere Strecke zurücklegen muss als das innere. Branchenkenner gehen davon aus, dass die Firma mehrere Tausend dieser Gehäuse pro Tag fertigt, also mehr als 1,5 Millionen Stück im Jahr. Der Umsatz der Firma lag 2014 bei rund 55 Millionen Euro.

SITZBEZÜGE – Die Firma CarTrim liefert an eine VW-Tochter mit dem Namen Sitech. Diese 100-prozentige Tochter stellt Sitze für VW her und bezieht mutmaßlich Teile von Bezügen oder sogar komplette Sitzbezüge von dem Lieferanten.

Der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Braunschweig gegen den Hersteller zufolge geht es um Sitzbezugteile. Unklar ist, welche das genau sind. (dpa)

 



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