Eklat um Untersuchungsausschuss: Ampelkoalition will Untersuchung zu Warburg-Affäre stoppen

Die Ampelparteien gehen gegen den von der Union verlangten Untersuchungsauftrag vor, da sie ihn für verfassungswidrig halten. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) kündigte bereits am Dienstag an, umgehend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, sollte sich die Ampelkoalition quer stellen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommt aus einer Besprechung in einem Sitzungssaal der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kommt aus einer Besprechung in einem Sitzungssaal der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times5. Juli 2023

Im April hat die Unionsfraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank auf den Weg gebracht. Im Visier haben CDU und CSU dabei Kanzler Olaf Scholz (SPD), der früher Bürgermeister in der Hansestadt war. Doch die Ampelparteien blockieren das Vorhaben nun über einen Geschäftsordnungsbeschluss. Der Fall dürfte deshalb beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen.

In Hamburg befasst sich bereits seit Ende 2020 ein Untersuchungsausschuss, vor dem auch Scholz ausgesagt hat, mit dem Thema. Er bestreitet keineswegs die Tatsache der Treffen, die sich auch aus Kalendereinträgen der Hamburger Senatskanzlei rekonstruieren lassen. Er verweist allerdings zugleich darauf, dass er keine konkrete Erinnerung an die Termine mehr habe und sein heutiges Wissen ausschließlich aus der öffentlichen Berichterstattung beziehe.

Die Union bezweifelt, dass Scholz „die Wahrheit gesagt“ hat. Sie verweist auf eine Aussage im Finanzausschuss des Bundestags vom Juli 2020, in dem sich dieser zumindest an ein Treffen mit Olearius „konkret“ erinnert habe. Später habe Scholz jedoch das Gegenteil gesagt. Generell sei unklar, warum Hamburg als einziges Bundesland „zum Nachteil des Bundes“ die Steuerrückforderung an die Warburg-Bank verjähren lassen wollte.

Denn als bundesweit Finanzämter zu Unrecht gezahlte Steuererstattungen zurückforderten, verzichtete 2016 die Hamburger Steuerverwaltung auf eine Rückzahlung der Warburg-Bank für das Jahr 2009 in Höhe von 47 Millionen Euro. Im Jahr darauf ging es um eine weitere Rückzahlung über 43 Millionen Euro. Sie wurde von der Hamburger Steuerverwaltung erst nach einer Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

Politisch brisante Affäre

Scholz war zu dieser Zeit Erster Bürgermeister von Hamburg. Im Raum steht die Frage, ob eine Intervention aus der Politik beim Verzicht auf Steuerrückzahlungen eine Rolle spielte. Politisch brisant wurde die Affäre, als im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen Tagebucheinträge des damaligen Warburg-Chefs Christian Olearius auftauchten. In ihnen berichtete dieser von einem regen Austausch mit der Steuerverwaltung und zwei Treffen sowie einem Telefonat mit Scholz.

Wie andere Institute war die Privatbank Warburg in mittlerweile höchstrichterlich als illegal eingestufte Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Dabei schoben Investoren Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her. Ziel war es, sich von den Finanzämtern Kapitalertragssteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Es handelte sich um das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte – der Staat wurde um Milliarden geprellt.

Die Ampelparteien halten allerdings den von der Union verlangten Untersuchungsauftrag für verfassungswidrig, weil er sich „ganz überwiegend“ auf das Handeln der Hamburger Verwaltung bezieht. Dies kann nach Einschätzung von SPD, Grünen und FDP kein Gegenstand eines Untersuchungsmandats im Bundestag sein. Deshalb blockierten die Regierungsparteien den Ausschuss am Dienstag im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags und wollen ihn am Mittwochnachmittag auch im Plenum ablehnen.

Union: „Gravierender“ Eingriff in Oppositionsrechte

CDU und CSU sehen darin einen „gravierenden“ Eingriff in ihre Oppositionsrechte. Die Union verweist darauf, dass noch nie in der Geschichte des Bundestags ein Untersuchungsausschuss abgelehnt wurde, für dessen Einsetzung es eigentlich die notwendigen Oppositionsstimmen gibt. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) kündigte bereits am Dienstag an, umgehend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Kommt der Ausschuss nach einem Urteil doch, dürften CDU/CSU jedenfalls ein Interesse daran haben, ihn bis zur Bundestagswahl 2025 zu einem politischen Dauerbrenner zu machen. Denn jeder prominente Zeugenauftritt dürfte bis dahin eine hohe Medienaufmerksamkeit für die von der Union vermutete „Steueraffäre Scholz-Warburg“ garantieren. (afp/er)



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