Logo Epoch Times
Verdachts der uneidlichen Falschaussage

Ahrtal-Katastrophe: Ermittlungen gegen Ex-Vizechefin von rheinland-pfälzischer Behörde eingestellt

Begona Hermann habe nicht wissentlich falsch vor dem Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flut ausgesagt, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Mittwoch mit und entlastete somit die Beamtin.

top-article-image

Zwei Jahre lang standen die Reste der zerstörten Nepomukbrücke an der Ahr. Am 19. und 20. Juli wurden sie abgerissen.

Foto: Thomas Frey/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ihre Ermittlungen gegen die ehemalige Vizechefin der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe von 2021 eingestellt. Begona Hermann habe nicht wissentlich falsch vor dem Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flut ausgesagt, teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit.
Grund für das Verfahren war der Vorwurf, dass Hermann im Januar 2023 vor dem Untersuchungsausschuss falsche Angaben über ihre Anwesenheit in der technischen Einsatzleitung gemacht hatte. Damals sagte sie aus, dass sie zwischen dem 23. und dem 30. Juli 2021 in der Einsatzleitung gewesen sei. Auf eine parlamentarische Anfrage antwortete das Innenministerium wenige Tage nach ihrer Aussage, dass sie nur zwischen dem 23. und dem 26. Juli 2021 anwesend gewesen sei.
Zwar sei Hermanns Aussage, vom 23. bis zum 30. Juli 2021 dort gewesen zu sein, objektiv falsch, erklärte nun die Staatsanwaltschaft. Es lägen aber keine Hinweise darauf vor, dass sie sich zum Zeitpunkt ihrer Aussage bewusst gewesen sei, dass ihre Angaben falsch waren.
In ihrer schriftlichen Einlassung habe Hermann angegeben, dass sie sich in ihrer Aussage vor dem Ausschuss geirrt habe. Ein persönliches Notizbuch zu ihren Tätigkeiten, auf welches sie ihre Angaben gestützt habe, sei unvollständig gewesen. Das habe sie auf die Schnelle jedoch nicht erkannt. Im Nachhinein habe sie ihre Aussage in einer Stellungnahme gegenüber der ADD im Zusammenhang mit der parlamentarischen Anfrage korrigiert.
Diese Darstellung habe sich bei den Ermittlungen bestätigt, erklärten die Ermittler. Demnach hatte sie im Ausschuss versehentlich und nicht vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Dadurch seien die Voraussetzungen für eine vorsätzliche uneidliche Falschaussage nicht erfüllt. (afp)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.