Ex-Verfassungsrichter wirft Regierung Verfassungsbruch vor

Die Bundesregierung hat mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen wieder umfassend zu kontrollieren, Verfassungsrecht gebrochen. Der Bund sei aus verfassungsrechtlichen Gründen "verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist".
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Epoch Times11. Januar 2016

Die Bundesregierung hat mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen wieder umfassend zu kontrollieren, Verfassungsrecht gebrochen.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio im Auftrag des Freistaates Bayern, über das die "Bild" berichtet. In dem Gutachten komme die Fabio zu dem Schluss, dass der Bund seine Pflicht zur effektiven Grenzsicherung vernachlässige.

Der Bund sei aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch "verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist", heißt es laut "Bild" in dem Gutachten.

Zudem könne aus dem Grundgesetz kein universelles Recht auf Schutz für alle Menschen abgeleitet werden, das Grundgesetz garantiere lediglich jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinde "eine menschenwürdige Behandlung".

In dem Gutachten heißt es weiter: "Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich." (dts)



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