Faeser: Spionage „Angriff auf europäische Demokratie“ – ließen Geheimdienste Krah ins offene Messer laufen?

Bundesinnenministerin Faeser hat die Tätigkeit eines mutmaßlichen chinesischen Spions für AfD-MdEP Maximilian Krah als „Angriff auf die europäische Demokratie“ bezeichnet. Unterdessen bleiben Fragen offen, warum Jian G. trotz Bedenken ohne Beanstandung Zugang zum EU-Parlament erhielt.
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Warum wurde der AfD-Politiker Maximilian Krah nicht gewarnt, als er diesen einstellte?Foto: iStock
Von 28. April 2024

In einem Interview mit „Bild am Sonntag“ hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Zusammenhang mit dem Spionageverdacht im AfD-Umfeld von einem „Angriff von innen auf die europäische Demokratie“ gesprochen. Am Dienstag, 23. April, nahmen Sicherheitsbehörden in Dresden einen langjährigen Mitarbeiter von MdEP Maximilian Krah fest. Der 43-jährige Jian G. soll im Auftrag des chinesischen Ministeriums für Staatssicherheit (MSS) Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben.

Dazu besteht der Verdacht, aus dem Abgeordnetenbüro in Brüssel heraus sei auf sensible Dokumente des EU-Handelsausschusses zugegriffen worden. Auch hier könnte G. involviert gewesen sein. Faeser geht davon aus, dass die Vorwürfe gegen Krahs Mitarbeiter zutreffen:

Es besteht ein dringender Tatverdacht, sonst hätte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nicht Haftbefehl erlassen können.“

Vorermittlungen nun auch gegen Krah selbst

Es würden nun „alle Verbindungen und Hintergründe […] genauestens ausgeleuchtet – und zwar rechtsstaatlich“, äußerte Faeser weiter. „Das unterscheidet uns von den Diktaturen, die von der AfD so verehrt werden.“

Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet, hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Krah selbst nun Vorermittlungen eingeleitet. Es gehe um Zahlungen aus der Russischen Föderation und aus China und eine denkbare Abgeordnetenbestechung.

Ein konkreter Anfangsverdacht liege jedoch noch nicht vor, die Erhebungen dienten lediglich der Klärung der Frage, ob ein solcher bestehe.

In Bezug auf die Aktivitäten Jian G.s besteht gegen Krah bis dato kein Anhaltspunkt für eine Mitwisserschaft. Allerdings scheint G., der auch als Unternehmer ein Netzwerk aufgebaut hatte, Krah und andere sächsische AfD-Politiker zum Ziel von Lobbyarbeit im Interesse der KPC gemacht zu haben.

Huawei gewann einen Fürsprecher in der AfD-Bundestagsfraktion

Wie die „Sächsische Zeitung“ bereits im Vorjahr schrieb, hatte G. wenige Monate nach seiner Anstellung in Krahs Abgeordnetenbüro eine Reise von Kommunalpolitikern nach China organisiert. Auch Krah selbst sei in diesem Zeitraum – November 2019 – dort gewesen.

Zurück in Deutschland habe Krah in der Bundestagsfraktion dafür geworben, der Beteiligung des Huawei-Konzerns am deutschen 5G-Ausbau nicht mehr im Weg zu stehen. In Pirna soll der heutige Bürgermeister Tim Lochner sich für die Ermöglichung einer chinesischen Investition in einem dortigen Gewerbegebiet stark gemacht haben.

Sympathien für das KP-Regime und dessen Maßnahmen sind in der AfD nicht selten. Einige Exponenten äußerten sich in anerkennender Weise zu dem Vorgehen des Regimes gegen die muslimischen Uiguren. Dazu gehörte etwa Roland Hartwig, der nach dem „CORRECTIV“-Bericht vom Januar 2024 entlassene Sprecher von Parteichefin Alice Weidel. Der auf Listenplatz 29 erscheinende EU-Kandidat David Eckert wollte die von Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen gekennzeichnete Ein-Kind-Politik des KP-Regimes in Afrika erzwingen.

Dass der als streng religiös und Gegner dieser Praktiken bekannte Krah stets eine KPC-freundliche Politik verfolgte, erschien demgegenüber als ungewöhnlich. Im persönlichen Gespräch begründete er dies vor allem damit, dass er die USA institutionell für unzuverlässig halte und eine „Abhängigkeit wie im Kalten Krieg“ verhindern wolle.

Jian G. galt Verfassungsschutz seit 2007 nicht mehr als unbeschriebenes Blatt

Krah hingegen verschloss vor der Realität des KP-Regimes eher systematisch die Augen. Er zweifelte an der Richtigkeit der Schilderungen westlicher Institutionen und NGOs über die Behandlung der Uiguren durch die KP. Als im April des Vorjahres der „European Conservative“ Jian G. eine bedenkliche Nähe zum KPC-Regime attestierte, witterte er eine rassistisch motivierte Kampagne.

Dennoch werfen einige Umstände des mutmaßlichen Spionagefalls in seinem Abgeordnetenbüro Fragen auf. Vor allem geht es um die Frage, warum der Verfassungsschutz oder andere deutsche Nachrichtendienste, die zudem selbst immer wieder vor chinesischer Unterwanderung warnen, Krah nicht unterrichtet hatten.

Ein unbeschriebenes Blatt war Jian G. gleich für mehrere Dienste nicht – und das schon lange vor dem Beginn der politischen Karriere Krahs in der AfD.

„Konfrontative Befragung“ durch Bundes- und Landesamt

Bereits Anfang 2007 soll sich Jian G. einem Bericht der „Tagesschau“ zufolge dem BND als Informant angeboten haben. Von dort aus habe man das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz auf ihn aufmerksam gemacht.

Dieses habe ihn im März 2007 erstmals angesprochen, ab Dezember jenes Jahres sei er als Informant geführt worden. Ausgerechnet über Aktivitäten des chinesischen Geheimdienstes gegen Oppositionelle im Ausland soll er Bericht erstattet haben.

Erst Jahre später sei das Amt darüber informiert worden, dass G. selbst ein chinesischer Agent sein könnte. Daraufhin hätten ihn 2015 und 2016 das Landesamt und das Bundesamt überwacht. Am Ende sei er „konfrontativ befragt“ worden.

Der Verdacht habe sich zwar nicht erhärten lassen, im August 2018 habe man ihn jedoch als Quelle „abgeschaltet“. Am Donnerstag soll sich die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags in einer Sondersitzung mit der Causa G. beschäftigen.

Warum wurde Krah nicht bei Sicherheitsüberprüfung gewarnt?

Krah soll mit G. in seiner damaligen Funktion als Rechtsanwalt und Unternehmensberater in Dresden in Kontakt gekommen sein. Anlass sei eine Unternehmensgründung gewesen.

G. soll gleichzeitig Lobbyarbeit für das KP-Regime betrieben und sich in oppositionellen Gruppen engagiert haben. Dort hätten einige Verdacht geschöpft, beispielsweise in der chinesischen Community in Dresden.

Als Krah 2019 ins EU-Parlament gewählt wurde und G. als Mitarbeiter einstellte, musste dieser sich turnusmäßig einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Sollte der Verfassungsschutz, der in solche Prozeduren üblicherweise involviert ist, diesen nicht über seine Erkenntnisse informiert haben, besteht Klärungsbedarf.



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