Familienministerin Paus lehnt grundlegende Überarbeitung von Kindergrundsicherung ab

Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Kindergrundsicherung lehnt Lisa Paus (Grüne) ab. DIESER sei gemeinsam mit der Koalition erarbeitet und als Entwurf beschlossen wurden.
Knapp 2,2 Millionen der etwa 14,3 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 fallen in die Kategorie «armutsgefährdet», weil sie etwa in Haushalten mit entsprechend geringen Einkommen leben.
Knapp 2,2 Millionen der etwa 14,3 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 fallen in die Kategorie „armutsgefährdet“, weil sie etwa in Haushalten mit entsprechend geringen Einkommen leben.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Epoch Times10. April 2024

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat eine von der FDP geforderte grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Kindergrundsicherung abgelehnt. „Wir haben den gemeinsamen Gesetzentwurf in der Koalition beschlossen“, sagte Paus am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und sie hätten den Entwurf gemeinsam erarbeitet, stellte Paus klar.

Für Grüne zentrales Projekt

Seit die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen habe, sei er im parlamentarischen Verfahren. Dabei werde daran gearbeitet, Doppelstrukturen abzubauen. Das derzeitige „Bürokratiemonster“ führe dazu, dass Millionen Kinder nicht die Leistungen bekämen, auf die sie einen Anspruch hätten, kritisierte die Ministerin den aktuellen Zustand.

Die Koalition habe sich auf den Abbau der Bürokratie verständigt. „Das machen wir, indem wir die bisherigen verschiedenen, vielen Leistungen bündeln zu einer Leistung“, verteidigte Paus die geplante Kindergrundsicherung.

Für die Grünen ist die Kindergrundsicherung ihr „zentrales sozialpolitisches Projekt“. Es wäre für sie „ein Fiasko“, wenn es am Ende keine digitale Kindergrundsicherung gäbe. Die Einigung zur Kindergrundsicherung unterstreicht laut den Grünen, „dass die Bundesregierung dieses zentrale sozial- und digitalpolitische Projekt gemeinsam vorantreiben wird“.

Die Kindergrundsicherung, so Paus, könne bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreichen – vorausgesetzt, dass sie alle erreiche. Um das zu prüfen, sei die neue Behörde erforderlich.

FDP will Korrekturen

Am Montag hatte die FDP von Paus weitgehende Korrekturen an dem vorliegenden Gesetzentwurf gefordert. Kritik äußerten mehrere FDP-Politiker vor allem an der in Verbindung mit der Reform vorgesehenen Schaffung zahlreicher neuer Stellen (bis 5.000), um den erforderlichen Umbau zu bewerkstelligen. Das Thema dürfte an diesem Mittwochabend auch im Koalitionsausschuss der Ampel-Parteien zur Sprache kommen.

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Johannes Vogel wiederholte die Forderung nach Korrekturen an den Reformplänen am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“.

Ziel der Sozialleistung müsse sein, Armut zu reduzieren, sagte er. Dies leiste der Gesetzesentwurf noch nicht. „Das parlamentarische Verfahren muss leisten, dass der Gesetzentwurf so grundlegend überarbeitet wird, dass die Ziele erreicht werden“, forderte er.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist eine geplante staatliche Leistung in Deutschland, die das derzeitige System der Familienförderung vereinfachen und Kinderarmut bekämpfen soll.

Konkret soll die Kindergrundsicherung aus zwei Teilen bestehen. Einem einheitlichen Kindergarantiebetrag, der das bisherige Kindergeld ersetzen und allen Kindern in gleicher Höhe zustehen soll. Und zweitens einem zusätzlichen Kinderzusatzbetrag, der sich am Einkommen der Familie orientiert und einkommensschwächere Familien stärker unterstützen soll. Dieser Zusatzbetrag soll schrittweise abgeschmolzen werden, wenn das Familieneinkommen steigt.

Es gibt keinen Einkommenstest oder andere Bedürftigkeitsprüfung. Die Kindergrundsicherung soll allen Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern zustehen.

Die Leistung soll automatisch vom Staat an die Familien ausgezahlt werden, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Die Behörden sollen die Anspruchsberechtigten aktiv identifizieren und kontaktieren. Die Kindergrundsicherung soll weitgehend vorrangig vor anderen Sozialleistungen sein.

Und die Kindergrundsicherung soll allen Kindern in Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern zugutekommen. (afp/red)



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