Finanzminister Lindner bringt verlängerte Steuerhilfen auf den Weg

Viele Unternehmen und auch Bürger haben finanziell weiter mit der Corona-Krise zu kämpfen. Viele Hilfen sollen verlängert werden - der Finanzminister drückt jetzt aufs Tempo.
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Registerordner. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times3. Februar 2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat eine Verlängerung von Steuererleichterungen auf den Weg gebracht. Geplant sei die Beibehaltung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, schrieb Lindner am Donnerstag auf Twitter.

„Menschen und Betriebe müssen in der Corona-Krise entlastet werden“, schrieb Lindner dazu auf Twitter. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ vom Donnerstag soll die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Hier können fünf Euro pro Tag abgesetzt werden, der von zu Hause aus gearbeitet wird. Die Obergrenze pro Jahr liegt bei 600 Euro.

Abgabefrist für Steuererklärung wird erneut verlängert

Darüber hinaus sollen die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung erneut verlängert werden. Das geht aus dem Referentenentwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes aus dem Bundesfinanzministerium hervor, über den die „Welt“ berichtet. Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte sich am Donnerstag entsprechend auf Twitter.

Für den Veranlagungszeitraum 2021 haben die Steuerpflichtigen, die sich nicht beraten lassen, zwei Monate länger Zeit. Die Frist soll statt am 1. August dieses Jahres erst am 30. September enden. Wer einen Steuerberater zu Hilfe nimmt, kann sich laut Gesetzentwurf sogar vier Monate mehr Zeit lassen. Hier endet die Erklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2021 erst am 30. Juni 2023 statt regulär am 28. Februar 2023, für Land- und Forstwirte am 30. November 2023.

Entsprechend soll auch die 15-monatige Karenzzeit für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen um vier Monate verlängert werden. Zudem soll wie erwartet die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

„Die weiterhin andauernde Corona-Pandemie sowie die auch in 2022 bestehende befristete Angebotspflicht der Arbeitgeber für das Homeoffice, machen eine zeitliche Verlängerung über den 31. Dezember 2021 hinaus erforderlich“, heißt es in dem Referentenentwurf, der nun zur Abstimmung bei den anderen Ministerien und zur Stellungnahme bei den Verbänden liegt. (dts/red)



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